Stuttgart (dpa/svs) – Im öffentlichen Leben sollen bis zum 20. März schrittweise zahlreiche Corona-Beschränkungen fallen. Aber was ist mit den Schulen? Die Meinungen gehen auseinander, denn die Infektionszahlen sind weiter hoch. Baden-Württemberg bremst bereits die Euphorie. Bildungsministerin Theresa Schopper will mit Lockerungen an Schulen weiter warten.
In der Debatte über eine stufenweise Lockerung der Corona-Beschränkungen auch an Schulen hält sich die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper weiter zurück. Die Vorsichtsmaßnahmen würden in den Ländern sehr unterschiedlich angegangen, sagte sie in Stuttgart. «Aber wir sind vom Infektionsgeschehen noch nicht so, dass man sagen könnte, da kann man das Partyfass gleich anstechen.»
Die Inzidenz in den Altersgruppen für die Schulen und Kindergärten sei hoch. «Von daher sind wir da auch noch im Bereich der Umsicht und Vorsicht und schauen, was wir an Möglichkeiten bekommen», sagte die Grünen-Ministerin. Wichtig sei eine gesetzliche Grundlage oder zumindest eine Verbindlichkeit. «Wir warten jetzt nochmal, was aus Berlin kommt», sagte Schopper. Es werde aber unter anderem Expertengespräche zu diesem Thema geben, um die nächsten Schritte abzustimmen.
Seit Tagen wird bundesweit darüber diskutiert, wie weit die Vorsichtsmaßnahmen an den Schulen zurückgefahren werden sollen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat gefordert, die Pflicht zu anlasslosen Corona-Tests an Schulen aufzuheben und auch die Maskenpflicht zu überprüfen. Der Deutsche Lehrerverband warnte hingegen davor, alle Vorsichtsmaßnahmen auf einmal fallen zu lassen.
Nach aktuellem Stand werden die regelmäßigen Corona-Tests in baden-württembergischen Schulen und Kindertagesstätten bis zu den Osterferien, also bis Mitte April, fortgesetzt. Wer frisch geimpft oder genesen ist oder eine Booster-Impfung bekommen hat, muss sich künftig nicht mehr regelmäßig testen lassen. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, sowie für Lehrkräfte und Kita-Personal. Bislang waren nur Geboosterte von der Testpflicht ausgenommen. Ungeimpfte müssen weiterhin dreimal pro Woche einen Schnelltest machen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene, deren Zweitimpfung oder Genesung schon mehr als drei Monate zurückliegt und die nicht geboostert sind.