Karlsruhe (dpa/jal) – Der Müll muss weg und einfach in die Tonne stopfen geht leider nicht. Denn Schutt, Beton oder anderer Abfall aus Atomkraftwerken muss entsorgt werden, auch wenn er nicht strahlt. Wo, das ist unklar. So gerät der Rückbau-Zeitplan für Philippsburg in Not.
Die ungeklärte Entsorgung von Bauschutt und anderem Material aus dem abgeschalteten Atommeiler in Philippsburg sorgt allmählich für Verzögerungen beim Rückbau. Lange sei der Rückbau nach Plan verlaufen, sagte ein Sprecher des Karlsruher Energieversorgers EnBW. Da der zuständige Landkreis Karlsruhe aber seinen Entsorgungspflichten nicht nachkomme, seien die Lagerkapazitäten für das abgebaute Material auf dem Kraftwerksgelände weitgehend erschöpft und es komme zu ersten Verzögerungen.
Hintergrund der Misere ist ein schwelender Streit, der inzwischen beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg anhängig ist. Das Land will dort durchsetzen, dass solche Abfälle auf einer Deponie im Enzkreis lagern dürfen. Das war vom Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe Ende April vergangenen Jahres aber untersagt worden.
Der Enzkreis hatte sich geweigert, den Betonmüll anzunehmen. Aus seiner Sicht ist die betroffene Deponie Hamberg für diese Art Müll – sogenannte freigemessene, nicht radioaktive Abfälle – nicht zugelassen. Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hatte dem Enzkreis daraufhin ungefragt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen wiederum wehrte sich der Enzkreis erfolgreich vor dem VG. Der Landkreis Karlsruhe selbst verfügt nicht über eine geeignete Deponie.
Wegen der ungeklärten Entsorgung staut sich nun Material aus dem Rückbau, das für eine Deponie erlaubt sein könnte, auf dem Kraftwerksgelände. Die Kosten dafür trägt die EnBW. «Es ist davon auszugehen, dass beim Rückbau der stillgelegten Kernkraftwerke Philippsburg 1 und 2 insgesamt circa 12.000 bis 24.000 Tonnen Beton über 15 bis 20 Jahre hinweg anfallen werden, die zur Deponierung freizugeben sind», sagte eine Sprecherin des RP Karlsruhe. Nach Worten eines VGH-Sprechers gibt es noch keinen Termin für die Berufungsverhandlung. Frühestens Ende des Jahres könnte es soweit sein. Dann werden die Parteien auch mündlich gehört. Neben dem Gerichtsverfahren würden alternative rechtliche und technische Optionen geprüft, sagte die RP-Sprecherin.