Erste Hintergründe zu Heidelberger Amoklauf sind bekannt

24. Januar 2022 , 18:55 Uhr

Heidelberg/Mannheim (dpa/lk) – Nach dem Amoklauf auf dem Campus der Universität Heidelberg haben Polizei und Staatsanwaltschaft in einer Pressekonferenz erste Hintergründe zu der Tat bekanntgegeben.

Amokläufer soll 18-Jähriger sein

Ein 18-Jähriger soll den Amoklauf in Heidelberg verübt haben. Der mutmaßliche Täter habe zwei Langwaffen dabeigehabt, sagte Siegfried Kollmar, Polizeipräsident des Präsidiums Mannheim, bei einer Pressekonferenz am Montagabend in Mannheim. Der Deutsche habe in Mannheim gewohnt, seine Wohnung sei zwischenzeitlich durchsucht worden. Nach der Tat war er offenbar aus dem Hörsaal der medizinischen Fakultät ins Freie gegangen und hat sich dort mit dem Gewehr selbst gerichtet. Bei dem verstorbenen Opfer handele es sich um eine 23 Jahre alte Frau. Beide Leichen sollen obduziert werden.

Täter kündigte Amoklauf kurz zuvor an

Kurz vor dem Amoklauf soll der Schütze seine Tat angekündigt haben. Nach Angaben der Polizei schickte er unmittelbar zuvor eine Whatsapp-Nachricht an „eine Person“. Er habe geschrieben, „dass Leute jetzt bestraft werden müssen“, sagte Kollmar. In der Nachricht habe er sich außerdem eine Seebestattung gewünscht. „Auch das werden wir noch verifizieren müssen, auch das werden wir noch nachvollziehen müssen“, betonte Kollmar. „Wir werden sein Umfeld jetzt durchleuchten in den nächsten Tagen, mit Hochdruck.“ Die Ermittler wollen alle seine Aufenthaltsorte und Gesprächspartner der vergangenen Tage überprüfen.

Motiv für ist weiter unklar

Die Ermittler machen noch keine Angaben zu einem möglichen Motiv für den Amoklauf an der Heidelberger Universität. Dafür sei es noch zu früh, sagte Andreas Herrgen, Leiter der Staatsanwaltschaft Heidelberg. Es gebe noch keine belastbaren Informationen dazu. Zuvor hatten Medien über eine Beziehungstat spekuliert. Nach bisherigen Erkenntnissen war der mutmaßliche Täter nicht vorbestraft. Weder der Mann noch nahe Angehörige hätten Waffen besitzen dürfen. Ermittelt werde nun auch, ob Dritte strafrechtlich zur Mitverantwortung gezogen werden müssen.

Amokläufer soll Waffen persönlich gekauft haben

Der Amokläufer von Heidelberg soll die Waffen nicht im Internet sondern vor einigen Tagen persönlich im Ausland gekauft haben. Es gebe Kaufbelege, sagte Siegfried Kollmar. Zu klären sei nun, wer jemandem ohne Waffenschein eine Waffe verkaufe. Um den Verkäufer nicht vorzuwarnen, nannten die Ermittler das Land, in dem die Waffen gekauft wurden, nicht. Der 18 Jahre alte Amokläufer sei bisher nicht polizeilich erfasst. Er habe auch keinen Führerschein gehabt. „Das ist schon sehr außergewöhnlich, diese Sachlage“, sagte der Polizeipräsident.

Tatverdächtiger hatte über 100 Schuss dabei

Nach Angaben der Polizei hatte der Amokläufer auch noch mehr als 100 Schuss Munition dabei. Warum er mit dem Schießen aufgehört habe, wisse man noch nicht, sagte der Mannheimer Polizeipräsident Siegfried Kollmar. Das sei spekulativ, es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass eine bestimmte Person getroffen werden sollte. Der Schütze hätte noch nachladen können. Weil bei der Leiche des jungen Mannes ein Rucksack mit unbekanntem Inhalt gewesen sei, habe die Polizei lange nicht zu dem Toten gekonnt. Es hätte sich um Sprengstoff handeln können, erklärte Kollmar. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg habe daher auch Entschärfer geschickt, die den Rucksack untersuchten.

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

07.12.2024 Hoher Sachschaden bei Sprengung eines Zigarettenautomaten mit Böllern in Karlsruhe Karlsruhe (dpa/jal) – Beim Sprengen eines Zigarettenautomaten in Karlsruhe haben unbekannte Täter auch ein Auto beschädigt und dadurch einen hohen Sachschaden verursacht. 30.11.2024 Bewaffneter Überfall auf Spielcasino in Graben-Neudorf - Zeugen gesucht Karlsruhe (pol/jal) – In der Nacht von Freitag auf Samstag betrat kurz vor 24 Uhr ein männlicher Täter ein Spielcasino in der Mannheimer Straße in Graben-Neudorf und hat es im Anschluss ausgeraubt. 24.11.2024 Justiz stöhnt unter Cannabis-Altverfahren Region (dpa/jal) – Die juristischen Folgen der Teillegalisierung von Cannabis halten die Justiz in Baden-Württemberg weiter auf Trab. Sie muss in Tausenden von Fällen prüfen, ob und wie sich die neuen Regeln zu Besitz, Konsum und Züchten von Cannabis auf das Strafmaß auswirken. 02.11.2024 Bauwagen im Karlsruher Wald steht in Flammen Karlsruhe (er24/jal) – Ein Feuer brach im Wald im Karlsruher Nordwesten am frühen Nachmittag an Allerheiligen in einem Bauwagen aus.