Landau (pm/mt) – Das Landauer Ordnungsamt zieht eine erschreckende Bilanz nach Testkäufen von Tabak und hartem Alkohol. In rund zwei Drittel der Fälle wurden Verstöße festgestellt, sagte Landaus Stadtjugendpfleger Arno Schönhöfer. Den Händlern drohen nun empfindliche Geldstrafen.
Bei den Tests werden minderjährige Auszubildende des öffentlichen Dienstes losgeschickt, um inkognito Tabak und harten Alkohol zu kaufen. Auch Glückspielstätten und andere Einrichtungen, deren Zutritt durch das Jugendschutzgesetz geregelt wird, wurden kontrolliert. „Alkohol und Tabak sind nach den Ergebnissen aktueller Studien die am weitesten verbreiteten Suchtmittel unter Kindern und Jugendlichen. Dabei kann deren Konsum gerade bei Minderjährigen zu erhebliche gesundheitlichen Schäden führen. Außerdem verfestigen sich gerade im Jugendalter Einstellungen und Haltungen gegenüber Alkohol und Tabak, die auch das zukünftige Verhalten maßgeblich bestimmen“, so Schönhöfer.
Um Minderjährige zu schützen, den Alkohol- und Tabakmissbrauch zu begrenzen und Suchtschäden zu vermeiden, ist laut Jugendschutzgesetz die Abgabe von Alkohol in der Öffentlichkeit an Kinder verboten und für Jugendliche geregelt. Die Abgabe von Tabakwaren in der Öffentlichkeit ist erst mit Erreichen der Volljährigkeit erlaubt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Informationen zum Jugendschutz erteilt Stadtjugendpfleger Schönhöfer bei der Jugendförderung Landau.