Ettlingen/Stuttgart (pol/pm/lk) – Die Polizei hat mehr als 26.000 festgestellte Verstöße seit Beginn des Teil-Lockdowns geahndet. Das hat Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl am Montag bekannt gegeben. Unter anderem ist es am Wochenende auch zu einem Verstoß gegen das Kontaktverbot in Ettlingen gekommen.
Eigentlich hatten sich die Beamten in Ettlingen in der Nacht auf Samstag auf einem Einsatz wegen Ruhestörung befunden. Doch in der Rheinstraße wurden die Polizisten dann auf mehrere Stimmen und Musik aus einer weiteren Wohnung aufmerksam. Dort hielten sich insgesamt fünf Männer aus vier verschiedenen Haushalten zusammen auf. Die 18- bis 30- Jährigen zeigten sich beim Hinweis auf die bestehenden Corona-Regelungen und das Kontaktverbot völlig uneinsichtig. Nach einigen Diskussionen lösten sie das Treffen dann doch auf. Alle fünf werden angezeigt.
Und auch Innenminister Thomas Strobl ist nicht zufrieden, mit dem bisherigen Verlauf des Teil-Lockdowns: „Mit dem Erreichten können wir nicht zufrieden sein. Auch wenn die Infektionszahlen weniger stark steigen und heute erstmals bundesweit leicht zurückgehen – das passiert auf einem viel zu hohen Niveau. Stillstand ist eben kein Fortschritt und den brauchen wir aber dringend. Wenn ich die Bilanz der Polizei betrachte, dann sind bei rund 180.000 Personenkontrollen mehr als 26.000 Verstöße gegen die Bestimmungen der Corona-Verordnung, davon allein mehr als 23.000 gegen die Maskenpflicht, nach zwei Wochen des Teil-Lockdowns freilich ernüchternd.“
Auch am vergangenen Wochenende wurden die Vorgaben von vielen Menschen wieder ignoriert. Rund 5.640 Verstöße stellte die Polizei zwischen Freitag und Sonntag fest. Auf die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung hatten nahezu 4.700 der Kontrollierten verzichtet. Besonders dreist verhielten sich die Gäste einer Veranstaltung in Ehningen. Dort trafen sich am Sonntagmittag etwa 50 Personen auf einem Privatgelände. Die Anwesenden trugen weder Mund-Nasen-Bedeckungen, noch hielten sie sich an Abstandsregeln. Gegenüber den eingesetzten Beamten zeigten sie sich uneinsichtig und höchst unkooperativ.
„Angesichts der aktuellen Infektionszahlen fehlt mir jegliches Verständnis dafür, dass manche die Regeln noch immer leichtfertig oder auch bewusst missachten. Wer sich beim Autofahren nicht anschnallt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und gefährdet mitunter sein eigenes Leben – das ist schlimm. Wer aber die Maske nicht trägt, gefährdet darüber hinaus die Gesundheit seiner Mitmenschen – das ist in höchstem Maße rücksichtslos. Es geht hier nicht um die Frage unterschiedlicher Philosophien, es geht vielmehr um die Frage, ob wir genug Gemeinschaftssinn aufbringen, um uns gegenseitig zu schützen. Vertrauen und Zuversicht sollten uns viel mehr begeistern als Zweifel und abstruse Verschwörungstheorien“, appellierte der Minister.
In Baden-Württemberg ist das Tragen eines Schutzes über Mund und Nase wegen der stark gestiegenen Infektionszahlen landesweit in den Fußgängerzonen und auf den Marktplätzen verpflichtend, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Auch in Teilen der öffentlichen Einrichtungen und im Nahverkehr gilt eine Maskenpflicht ebenso wie ab Klasse 5 während des Unterrichts und in weiten Teilen der Schulgelände. Wer sich weigert, eine Maske an den vorgeschriebenen Orten zu tragen, kann mit einen Bußgeld von mindestens 100 Euro bestraft werden.