Region (dpa/dk) – In Baden-Württemberg sorgt ein neuer Volksantrag für Aufsehen, der sich erneut für das G9-Modell an den Gymnasien starkmacht. Eine Elterninitiative hat einen Gesetzentwurf beim Landtag eingereicht, der es allen Schülern ermöglichen soll, ihr Abitur in neun Jahren zu machen, wenn sie das wollen. Damit soll auch den älteren Schülern, die aktuell noch im G8-System sind, die Wahl zwischen G8 und dem längeren Bildungsgang G9 ermöglicht werden.
Marita Raschke, eine der Initiatorinnen des Antrags, betont: „Die Eltern im Land fordern nach wie vor vehement eine Lösung für die laufenden G8-Klassen.“ Ziel ist es, dass nicht nur die kommenden Klassen, sondern auch die älteren Jahrgänge, von einer Umstellung auf G9 profitieren können.
Die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hatte sich bereits darauf geeinigt, dass die Gymnasien zum Schuljahr 2025/2026 wieder zu G9 zurückkehren sollen. Allerdings erfolgt die Rückkehr schrittweise, sodass zu Beginn nur die Klassen fünf und sechs umgestellt werden. Ältere Schüler sollen von dieser Entscheidung nicht direkt profitieren.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat den Forderungen der Eltern eine klare Absage erteilt. „Es ist nicht sinnvoll. Das ist nun wirklich sorgfältig geprüft worden und wir sind zu diesem Ergebnis gekommen“, erklärte er.
Bereits im Vorfeld hatten die Eltern mit ihrem Volksbegehren versucht, das Thema voranzutreiben. Doch das Innenministerium hatte dieses wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt. Die Eltern klagten daraufhin beim Verfassungsgerichtshof, doch die Entscheidung in diesem Fall steht noch aus.
Da die Klage noch immer läuft, haben die Eltern nun einen weiteren Schritt unternommen: Sie reichten einen Volksantrag ein. Ein Volksantrag zwingt den Landtag dazu, sich mit einem Thema auseinanderzusetzen. Um diesen Antrag zu unterstützen, müssen die Initiatoren rund 40.000 Unterschriften sammeln.
Wird der Volksantrag abgelehnt, bleibt den Initiatoren immer noch der Weg über ein Volksbegehren. Hierfür müssen innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von etwa 770.000 wahlberechtigten Bürgern gesammelt werden. Wird diese Hürde genommen, muss der Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen. Falls der Entwurf keine Mehrheit erhält, könnte es zu einer Volksabstimmung kommen.