Rastatt (pm/svs) – Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Chefarzt des Klinikums Mittelbaden wegen Betrugs mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dem Chefarzt wurde vorgeworfen seit 2013 bis August 2022 Chefarztleistungen gegen über Privatpatienten abgerechnet zu haben, die er tatsächlich nicht erbracht hatte. Dabei waren Tatvorwürfe, die vor März 2018 lagen, bereits verjährt und daher nicht mehr verfolgbar.
Konkrete Einzelvorgänge und insbesondere konkrete geschädigte Personen konnten – mit Ausnahme eines Zeugen, der sich aufgrund der Berichterstattung in der Presse zur Polizei begab – nicht ermittelt werden, nachdem die Abrechnungsstelle aus datenschutzrechtlichen Erwägungen keine Abrechnungsdaten inklusive Patientennamen und Patientenanschriften herausgeben konnte. Eine Erhebung dieser Daten durch die Strafverfolgungsbehörde ist aufgrund entgegenstehender gesetzlicher Regelungen nicht möglich. Darüber hinaus haben die durchgeführten Ermittlungen ergeben, dass dem Beschuldigten ein Online-Zugriff auf die Laborwerte eingerichtet war, um diese zu befunden.
Dabei dokumentierte das Laborprogramm nicht, welche Werte von Privatpatienten auch durch den Beschuldigten bearbeitet wurden. Bei dem Abrechnungsprozess bekommt der Abrechnungsdienstleister den digitalen Kumulativbefund des Labors übermittelt und zieht sich selbständig die abzurechnenden Speziallaborleistungen. Auch mit Blick auf die durchgeführte Einvernahme des Zeugen ergaben sich keine belastbaren Erkenntnisse, die geeignet sind, den gegen den Beschuldigten gerichteten Tatvorwurf zu belegen.