Karlsruhe (pol/jal) – Am 17. Oktober 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten, abgestimmten Aktion zahlreiche verdachtsunabhängige Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Diese Aktion war Teil einer der größten grenzüberschreitenden Kontrollmaßnahmen in der Europäischen Union, koordiniert von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA). Insgesamt beteiligten sich 21 Mitgliedstaaten, wobei der Fokus in Deutschland insbesondere auf grenzüberschreitende Fälle von Schwarzarbeit gerichtet war.
Auch das Hauptzollamt Karlsruhe war, wie alle Hauptzollämter in Deutschland, an dieser Aktion beteiligt und führte mit fast 120 Zöllnerinnen und Zöllnern umfassende Kontrollen im eigenen Zuständigkeitsbereich durch. Dieser erstreckt sich vom Kreis Freudenstadt im Süden bis zum Rhein-Pfalz-Kreis im Nordwesten sowie zum Neckar-Odenwald-Kreis im Nordosten. Unterstützt wurden die Kontrollen von Arbeitsmarktinspektoren aus Frankreich und Spanien, die in beobachtender Funktion teilnahmen.
Im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe wurden 265 Personen aus verschiedenen Branchen, wie z.Bsp. dem Gaststättengewerbe sowie Frisör- und Kosmetiksalons, zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Dabei konnten vor Ort 56 Fälle aufgedeckt werden, die nun weiterführende Ermittlungen nach sich ziehen. Infolgedessen wurden bereits 15 Strafverfahren und 22 Bußgeldverfahren eingeleitet. Schwerpunkte der Ermittlungen waren unter anderem das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie illegale Beschäftigungsverhältnisse im Bundesgebiet.
Im Anschluss an die Kontrollen erfolgen umfangreiche Nachermittlungen. Dabei werden die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen, um etwaige Unstimmigkeiten zu klären. Die Beschäftigten des Hauptzollamts Karlsruhe arbeiten eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen und Verfahren erfolgreich