Engelsbrand (pol/lk) – Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat die Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte eines Polizeireviers im Enzkreis eingestellt. Nach dem tödlichen Sturz einer 90-jährigen Frau in Engelsbrand stand der Vorwurf im Raum, die Beamten könnten den Notruf einer Zeugin ignoriert haben. Ein Fehlverhalten der Beamten konnte aber nicht festgestellt werden, so die Staatsanwaltschaft.
Die 90 Jahre alte Frau war am Morgen des 15. Juli in Engelsbrand von einer Zeitungsausträgerin im Hof ihres Anwesens vor der Eingangstreppe liegend aufgefunden worden. Eine herbeigerufene Streifenbesatzung des Polizeireviers Neuenbürg hatte die 90-Jährige am frühen Morgen leblos vorgefunden. Nach dem tödlichen Sturz waren Ermittlungen gegen zwei Polizisten eines anderen Polizeireviers eingeleitet worden waren. Dort hatte die Zeitungsausträgerin etwa zwei Stunden vorher angerufen.
Allerdings ergaben die Ermittlungen, dass kein Fehlverhalten der Beamten vorliegt. Sie hatten den Notruf nicht einfach ignoriert und somit kein ein pflichtwidriges Unterlassen etwaiger Rettungsmaßnahmen begangen. Es stellte sich heraus, dass bei dem Telefonat mit der Zeugin große sprachliche Barrieren bestanden, die nicht überbrückt werden konnten. Die Beamten konnten keine Notlage erkennen und ihnen war auch nicht klar, wo genau sich die Anruferin befunden hat. Somit war ein sofortiges Tätigwerden für die Beamten nicht erkennbar und nicht möglich.
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