Calw/Tübingen (dpa/tk/svs) – Im Prozess um eine Munitionsaffäre hat das Landgericht Tübingen das Verfahren gegen einen ehemaligen Kommandeur der Bundeswehr-Eliteeinheit KSK in Calw, gegen eine Geldauflage eingestellt.
Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Vorschlag des Gerichts angenommen, das Verfahren gegen Zahlung von 8000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck vorzeitig zu beenden. Die Staatsanwaltschaft hatte Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes vorgeworfen.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte am Montag zunächst noch gesagt, sein Mandant tue sich sehr schwer mit einer Zustimmung zum Vorschlag des Gerichts. Ein Verfahren so zu beenden, «wäre immer mit einem Makel behaftet».
Nach Verhandlungspausen und nachdem der Vorsitzende Richter Armin Ernst versichert hatte, dass die Unschuldsvermutung weiterhin gelte, stimmte Kreitmayr schließlich zu. Er ist durch die Geldauflage nicht vorbestraft. Bei einer Verurteilung hätten ihm bis zu drei Jahre Haft gedroht.
Hintergrund ist, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt worden waren. Kreitmayr habe entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können. Kreitmayr hätte damit rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Er stehe zu seiner Entscheidung, hatte der 55-Jährige zu Prozessbeginn erklärt. Er habe keine Anhaltspunkte dafür gehabt, dass die Munition gestohlen worden sei. Man sei von einer Fehllagerung ausgegangen.
Das KSK ist ein Eliteverband der Bundeswehr. Die Kommandosoldaten sind etwa für die Befreiung und Rettung von Geiseln im Ausland, aber auch für Einsätze zur Landes- und Bündnisverteidigung zuständig. Kreitmayr war von Juni 2018 bis August 2021 Kommandeur des KSK.