Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Angesichts der Maskenpflicht im Unterricht sieht es das baden-württembergische Sozialministerium nicht mehr als zwingend notwendig an, ganze Klassen bei einem Corona-Fall in Quarantäne zu schicken. Stattdessen könnten nur noch direkte Kontaktpersonen wie Sitznachbarn isoliert werden, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Ziel sei es, ein landesweit einheitliches Vorgehen zu erreichen. An entsprechenden Handlungshinweisen werde im Ministerium bereits gearbeitet. Darin folge man aktualisierten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Ob einzelne Schüler oder ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden, entscheiden dem Sprecher zufolge aber nach wie vor die zuständigen Gesundheitsämter. Das Kultusministerium sieht das unterschiedliche Vorgehen kritisch und fordert Einheitlichkeit. In Baden-Württemberg müssen Schüler weiterführender Schulen ab Klasse fünf einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch Berufsschüler sind zum Tragen der Masken im Unterricht verpflichtet. Derzeit befinden sich im Land knapp 350 von 67.500 Klassen nicht im Präsenzbetrieb.
Die Bildungsgewerkschaft GEW hat allerdings kein Verständnis für eine Lockerung der Quarantäneregelungen – und kritisiert, dass Schulleitungen die Arbeit überlasteter Gesundheitsämter übernehmen und über die Quarantäne der Schüler entscheiden müssen. „Das Krisenmanagement des Kultus- und Sozialministeriums ist für die Schulen eine Zumutung, sorgt für Chaos und zu einer weiteren Belastung für die Schulleitungen“, betonte die Landesvorsitzende Doro Moritz. Es werde der falsche Eindruck erweckt, dass Covid-19 im Klassenzimmer harmlos sei. Die Schutzmaßnahmen in Kitas und Schulen müssten verbessert und mehr Personal zur Verfügung gestellt werden.