Einigung zu Bundes-Notbremse: Ausgangsbeschränkungen nicht ganz so streng

19. April 2021 , 12:00 Uhr

Region (dpa/lk) – Die Fraktionen von SPD und Union haben an dem Entwurf für die sogenannte Bundes-Notbremse noch einige Änderungen vorgenommen. Der Einzelhandel soll zumindest eingeschränkt weiter arbeiten können. Auch nächtliches Joggen bleibt teilweise erlaubt – die Ausgangsbeschränkungen sollen zudem erst ab 22 Uhr greifen.

Ausgangssperre ab 22 Uhr – Spazieren und Joggen bis Mitternacht

Die bundesweiten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen nun doch etwas weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant. Das teilten Abgeordnete von SPD und Union am Montag nach Beratungen über das neue Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geben. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein. 

Distanzunterricht ab Inzidenz vom 165

Für Schulen wäre, wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen.

Gesetz muss noch durch den Bundesrat

Alle Regelungen sind erst einmal befristet – bis zum 30. Juni. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln – mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten. Der Bundestag will am Mittwoch über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen. Dann muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. In einem früheren Entwurf waren nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr vorgesehen. Vor allem dieser Punkt hatte in der Opposition für massive Kritik gesorgt.

Zustimmung des Bundestages künftig unerlässlich

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. Die alte Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, „zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen“. „Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Das sei für seine Fraktion in den Verhandlungen mit der Union der entscheidende Punkt gewesen.

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