«Die schrittweise Einführung der Bezahlkarte beginnt im Dezember in den Erstaufnahmeeinrichtungen und wird ab Januar 2025 auf alle unteren Aufnahmebehörden ausgeweitet», teilte Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) vorab mit. «Wir tragen durch eine gezielte Steuerung und Kontrolle der Gelder aktiv zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität bei. Zudem reduzieren wir durch die Umstellung Anreize für eine irreguläre Asylmigration nach Deutschland.»
So kann man beispielsweise in der Regel nur 50 Euro pro Person im Monat in bar abheben. Auch können die Behörden entscheiden, an welche IBAN Überweisungen möglich sind oder auf welchen Online-Plattformen mit der Karte bezahlt werden kann.
Stadt- und Landkreise, die schon ein Bezahlkartensystem eingeführt haben, werden laut dem Ministerium nach und nach auf das landeseinheitliche Bezahlkartensystem umsteigen.