Edenkoben (pol/svs) – Im südpfälzischen Edenkoben läuft seit Mittwochmorgen die Suche nach einem Mann. Der 53-Jährige hatte sich zuerst in einem Gebäude in der Bahnhofstraße verschanzt und ist jetzt flüchtig.
Derzeit kommt es zu einem polizeilichen Einsatz in Edenkoben. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte heute ein Gerichtsvollzieher in der Wohnung in der Bahnhofstraße eines 53-Jährigen Zwangsmaßnahmen vollstrecken. Vor Betreten der Wohnung soll der Mann ein Messer gezeigt haben. Anschließend haben Polizisten das Anwesen umstellt.
Der Gesuchte ist vermutlich zu Fuß unterwegs. Der 53-Jährige hat eine Stirnglatze, ist circa 1,70m groß und trägt vermutlich eine Brille. Die Polizei geht davon aus, dass er einen Rucksack mit sich führt. Derzeit laufen die Fahndungen nach dem 53-Jährigen mit Hochdruck. Neben dem Polizeihubschrauber, Polizeispürhunden sind auch Spezialeinheiten sowie die Bundespolizei im Einsatz. Die Polizei bittet keine Anhalter mitzunehmen und Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten über Notruf zu melden.
Derzeit wird geprüft, ob das Verhalten des 53-Jährigen strafbar war. Sein Anwesen wurde durchsucht. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Widerstandes eingeleitet. Zur Klärung des Sachverhalts wird der 53-Jährige gebeten, sich bei der Polizei Edenkoben oder bei einer anderen Polizeidienststelle zu melden.
Aktuell kommt es laut Polizei zu Falschmeldungen über Amokalarme an Schulen in Edenkoben und Umgebung. Es gibt keine Hinweise auf einen Amoklauf. Da die Einsatzlage in Edenkoben in der Nähe einer Schule liegt, wurden die Schüler durch die Schulleitungen aufgefordert, die Schulen nicht zu verlassen, um die polizeilichen Einsatzmaßnahmen nicht zu behindern.
Zu Beginn der Fahndungsmaßnahmen war unklar, wohin der gesuchte 53-Jährige geflüchtet war. Deshalb sollten die Schüler der umliegenden Schulen die Schulgebäude nicht verlassen, um die polizeilichen Maßnahmen nicht zu behindern. Nach dem bisherigen Einsatzverlauf ist diese rein vorsorgliche Maßnahme nicht mehr erforderlich und der Schulbetrieb konnte planmäßig weitergeführt werden. Die öffentlichen Verkehrsmittel, wie z.B. Schulbusse, können wie gewohnt genutzt werden