Heimsheim (pol/lk) – Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen einen Mitarbeiter der JVA Heimsheim, einen Insassen und dessen Mutter Anklage wegen Bestechlichkeit und illegalen Drogenhandels erhoben.
Bestechlichkeit und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Im Fokus der Ermittler stehen ein 39 Jahre alter Justizvollzugsbediensteter, ein 42-jähriger Häftling sowie dessen 66 Jahre alte Mutter. Der Gefängnismitarbeiter soll gemeinsam mit dem Häftling zwischen September 2019 und Mai 2020 wiederholt Drogen und Mobiltelefone in die JVA Heimsheim eingeschmuggelt haben. Dem Bediensteten wurde zwischenzeitlich die weitere Dienstausübung untersagt.
Der angeklagte Häftling soll dabei innerhalb des Gefängnisses Bestellungen anderer Insassen entgegengenommen, seine Mutter die bestellten Gegenstände von Lieferanten angenommen und anschließend an den Mitarbeiter übergeben haben. Der Bedienstete soll die Sachen anschließend selbst im Gefängnis verteilt oder an den 42-Jährigen übergeben haben. Für diese illegalen Dienste habe der JVA-Mitarbeiter Geld erhalten. Außerdem wird ihm vorgeworfen, größere Mengen Drogen, darunter etwa 283 Gramm Haschisch, aufbewahrt zu haben, um diese später gemeinsam mit dem Häftling gewinnbringend zu verkaufen.
Der Justizvollzugsbedienstete ist daher in sieben Fällen von Bestechlichkeit und in zwei Fällen von Drogenhandel angeklagt. Dem Häftling wird vorgeworfen, sich wegen Bestechung in sieben Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Drogenhandel strafbar gemacht zu haben. Seiner Mutter wird unter anderem Beihilfe zur Bestechung vorgeworfen. Wann der Prozess gegen die Angeklagten vor dem Landgericht Karlsruhe startet, war am Donnerstag noch unklar. Die Tatverdächtigen haben bislang keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht.