Baden-Baden (pm/lk) – Die Anklageschrift ist lang: insgesamt 32 Straftaten werden einem 26-Jährigen aus Achern zur Last gelegt. Er soll Kontakt zu einer Bande gehabt haben, die Drogen über das sogenannte Darknet verkauft hatte. Dort habe er Rauschgift bestellt und dann gewinnbringend rund um Achern weiterverkauft. Heute wird vor dem Landgericht Baden-Baden das Urteil erwartet.
Das Landgericht Baden-Baden hatte eine lange Anklageschrift abzuarbeiten. Insgesamt wurden 32 Straftaten verhandelt, darunter die Anklage wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 9 Fällen, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 20 Fällen, Besitzes von Betäubungsmitteln, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Heute ist der letzte Prozesstag gegen den 26-Jährigen aus Achern angesetzt – damit dürfte heute auch ein Urteil fallen.
Ausgangspunkt waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster zu einer niederländisch-deutsche Bande, die im sogenannten Darknet gewinnbringend große Mengen Rauschgift vertrieben hatten. Das Verfahren ist inzwischen abgeschlossen und Urteile wegen Handel mit mehr als 500 Kilogramm Amphetamin und mehreren Kilogramm Heroin, MDMA und Ecstasy-Tabletten gesprochen. Bei der Auswertung von Datenträgern, die bei einem der Bandenmitglieder sichergestellt wurden, war auch der Name des Angeklagten aufgetaucht. Der einschlägig vorbestrafte Mann auch Achern soll Ende 2018/Anfang 2019 rund 500 Gramm Amphetamin bestellt haben.
Bei der Wohnungsdurchsuchung am 19. Mai dieses Jahres fanden Rauschgiftfahnder des Polizeipräsidiums Offenburg größere Mengen Amphetamin und Marihuana, sowie Hinweise auf einen schon länger andauernden Rauschgifthandel des 26-Jährigen. Schon zuvor soll der arbeitslose Angeklagte mehrfach größere Mengen an Marihuana, Haschisch, Kokain und Amphetamin besessen und gewinnbringend weiterverkauft haben. Allerdings verhielt sich der Angeklagte bei der Durchsuchung überhaupt nicht kooperativ. Er soll mehrere Polizeibeamte angegriffen, gebissen und seinen Hund auf sie gehetzt haben.
Mehrere Beamte mussten sich üble Beschimpfungen anhören und erlitten durch die Widerstandshandlungen Verletzungen. Der Versuch des Angeklagten, einem der Polizeibeamten die Dienstwaffe zu entreißen, konnte demnach unterbunden werden. Als der Angeklagte zu einer Blutentnahme ins Krankenhaus in Achern gebracht werden sollte, gelang ihm trotz Bewachung die Flucht. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden erwirkte beim Amtsgericht daraufhin sofort einen Haftbefehl. Am 25. Mai wurde der Angeklagte festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.