Offenburg (dpa/lk) – Immer wieder stehen Menschen wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Besonders erschütternd ist es, wenn die Eltern der Opfer angeklagt sind. In einem aktuellen Fall aus dem Ortenaukreis kommt noch ein schlimmer Vorwurf hinzu.
Das Landgericht Offenburg will am Dienstag sein Urteil gegen einen Vater sprechen, der seine drei Jahre alte Tochter im Internet zum Missbrauch angeboten und sich auch selbst an ihr vergangen haben soll. Geplant sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin ab 9 Uhr die Plädoyers und im Anschluss das Urteil. Der 39-Jährige muss sich seit Januar vor Gericht verantworten. Schon während der Ermittlungen hatte er einen Teil der Taten eingeräumt und einen anderen Teil bestritten, wie Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt seinerzeit mitteilten.
Demnach hatten die Ermittler im Juli 2021 einen Tipp bekommen, dass ein Kind über eine Verkaufsplattform angeboten werde. Der Vater sei daraufhin in Untersuchungshaft gekommen. Beamte hätten seine Wohnung im Ortenaukreis durchsucht und kinder- und jugendpornografische Dateien sowie weitere Beweismittel sichergestellt. Bei der Auswertung von Handys und Speichermedien fanden die Fahnder den Angaben zufolge Hinweise zu anderen potenziell pädosexuellen Personen. Daher übernahm das LKA den Fall und leitete seither mehrere Verfahren ein.
Die Jugendkammer des Landgerichts hatte mehrere Zeugen sowie einen psychiatrischen Sachverständigen geladen. Aus Opferschutzgründen sollten Teile der Verhandlung nicht öffentlich sein.
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