Karlsruhe (pm/cmk) Von Sturmtief „Sabine“ blieb auch die neue welle Region nicht verschont. Diverse Schäden entstanden durch umgestürzte Bäume oder herumfliegende Gegenstände. Doch was müssen Sie nun beachten? Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. gibt Tipps.
Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist die Schadensersatzforderung am einfachsten, wenn Autos durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden. „Die Kaskoversicherungen zahlen zwar abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung“, erklärt Matthias Fleck, Sprecher des Bezirks Karlsruhe im BVK.
Bei Wohnungs- und Gebäudeschäden ist die Sache etwas komplizierter. Ab Windstärke 8 (62,1 Stundenkilometer und mehr) sind auch die Gebäude- und Hausratsversicherungen für den Schadensersatz zuständig. Sturmtief „Sabine“ erreichte an manchen Orten aber mehr als 120 Stundenkilometer, die Folgen: Abgeknickte und entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmerte Fensterscheiben und Überschwemmungen. Für die finanzielle Entschädigung solcher Sturmschäden sind zwar die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratsversicherung zuständig, wenn aber der Keller mit Regenwasser vollgelaufen ist, sieht der Sachverhalt anders aus. Dann benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung. „Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen und Lawinen ab“, so Matthias Fleck.
Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten nach dem Sturm dennoch ihr Hausdach mustern. Am einfachsten geht das mit einem Fernglas. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.
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