Region (lea) – Die Grillsaison hat begonnen und bringt wie jedes Jahr neue Trends mit sich. Mehr Gemüse, weniger Fleisch, aber dafür qualitativ hochwertigere Stücke – dazu tendieren immer mehr Deutsche. Und auch der „Barbecue-Smoker“ erfreut sich wachsender Nachfrage. Über den perfekten Grill kann lang und breit diskutiert werden. Über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen aber nicht. Und wo darf der Grill überhaupt genutzt werden? Und wann? Profis geben Tipps, wie euer Grillevent nicht nur lecker, sondern auch sicher wird.
Die Würstchen brutzeln friedlich auf dem Grill vor sich hin, am Horizont geht gerade die Sonne unter. Zur ersten Grillparty der Saison ist der ganze Freundeskreis zusammengekommen und genießt das familiäre Gemeinschaftsgefühl. Laut einer Umfrage beginnt die Grillsaison für die meisten Deutschen im April. Als Lieblingsort für das schon fast sakrale Ereignis landet der Garten auf dem ersten Platz. Und bei mehr als jedem dritten Verbraucher leisten Holzkohle-, Elektro-, oder Gasgrill während der Saison jede zweite Woche gute Dienste.
Wenn Fleisch auf den Rost kommt, tendieren die meisten Grillliebhaber zu qualitativ hochwertiger Ware. Artgerechte Tierhaltung, kein Billigfleisch und vielleicht sogar Bio – solche Aspekte rücken immer weiter in den Fokus. Der Karlsruher Kultmetzger Heiko Brath ordnet ein: „Nur, wenn man Gutes rein gibt, kann Gutes rauskommen.“ Zudem wird das Grillgut vielfältiger. Neben täuschend echten Fleischersatzprodukten aus Soja oder Erbsenprotein muss die Bratwurst auch Grillgemüse wie Paprika oder Zucchini weichen.
Daneben erfreut sich der „Barbecue-Smoker“ immer größerer Beliebtheit. Dabei liegen die Speisen nicht über dem offenen Feuer oder der Glut, sondern garen in einer dafür vorgesehenen kleinen Kammer. Ob Spareribs mit Ahornsirup, Ente oder Braten – Experten bezeichnen den Smoker gerne als Allrounder für den perfekten Grillabend.
Welcher Grill der beste ist, darüber wird aber heftig gestritten. Holzkohle-Anhänger betonen in ihrer Argumentation gerne das gemütliche Zusammensein am offenen Feuer. Gemütlich vor allem auch deshalb, weil ein Holzkohlegrill nichts für Gestresste ist: Denn der Grillvorgang nimmt mehr Zeit in Anspruch als der von Elektro- oder Gasgrills.
Auf gasbetriebene Grills schwören immer mehr Deutsche. Hauptgrund ist die geringe Rauchentwicklung, die das Gerät automatisch nachbarverträglicher macht. Außerdem kann sich der Hungergeplagte „mal eben rasch“ etwas auf den Grill legen und muss nicht lange warten, bis er eine fertige Speise in Händen hält.
Umweltfreunde setzen auf den Elektrogrill: Er stößt keine Schadstoffe aus und ist zudem leicht(er) zu bedienen. Und wo keine offene Flamme ist, da sinkt auch das Risiko eines Brandes. „Aber egal, welcher Grill, ein gutes Grillergebnis kann man mit jedem Modell erzielen“, betont Alexander Schumm von der Mauk Gartenwelt. Wichtig seien vor allem die Ausstattungsunterschiede: „Drehspieße oder Backburner, das sind dann alles Dinge, die helfen, ein perfekteres Ergebnis zu erreichen.“
Egal, welcher Grill und welche Zutaten, Sicherheit geht aber immer vor. „Das Wichtigste für mich ist der Sicherheitsaspekt“, hebt Metzger- und Grillmeister Brath hervor. Ein wackelig stehender Grill, der möglichweise von Kindern umgeschmissen werden könnte, das ist für ihn ein absolutes No-Go. Der Grill sollte immer mit Abstand zu brennbaren Stoffen stehen. Und auch mit Brandbeschleunigern sollte behutsam umgegangen werden: „Verwenden Sie als Grillanzünder möglichst keine chemischen Grillanzünder, sondern z.B. Pappe“, schreibt das Umweltbundesamt auf seiner Grill-Ratgeberseite.
Das Grillgut ist eingekauft und wartet jetzt im Kühlschrank auf seinen Einsatz, die Freunde sind schon eingeladen. Aber wo soll der Grill hin? Und wo darf er überhaupt genutzt werden? Die Antwort lautet: es kommt darauf an. Denn ein einheitliches Grill-Recht gibt es in Deutschland nicht. De facto gibt es überhaupt kein bestehendes Grillrecht, sondern nur Gerichtsurteile zu Einzelfällen. Und auch die sind sich nicht ganz einig. Laut dem Amtsgericht Aachen darf pro Monat zwei Mal zwischen 17 und 22:30 Uhr im hintersten Teil des Gartens gegrillt werden. Laut dem Amtsgericht Bonn darf von April bis September ein Mal pro Monat auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse gegrillt werden. Aber nur, wenn der oder die Nachbarn 48 Stunden vorher davon erfahren haben.
Daher gilt für alle, die sich nicht mit Hilfe eines Anwalts vor Gericht mit dem Nachbarn streiten möchten:
Als weitere Alternative bietet sich das Grillen in der Natur an. Aber nur da, wo es explizit erlaubt ist. Denn einfach so an einem Baggersee den Grill aufstellen, das kann zu hohen Bußgeldern führen. In und um Karlsruhe gibt es zahlreiche Grillplätze: Der Grillplatz am Zündhütle in Wolfartsweier, der Grillplatz am Oberwaldsee oder im Hardtwald sind beliebte Anlaufflächen. Aber nur, wenn sie nicht wegen Waldbrandgefahr geschlossen sind.