Deutliche regionale Unterschiede bei verhängten Corona-Bußgeldern

07. September 2020 , 16:08 Uhr

Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Die Häufigkeit der Corona-Bußgeldverfahren unterscheidet sich in Baden-Württemberg deutlich von Stadt zu Stadt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Innenministeriums unter mehreren großen Städten im Land, über die die Bild-Zeitung berichtet.

Weit über 1.000 Bescheide in Karlsruhe

Die FDP im Landtag hatte sich nach den Zahlen erkundigt. Allein in Stuttgart wurden demnach von März bis Ende Juni 4.666 Bußgeldbescheide erlassen, in Karlsruhe waren es 1.230. In Pforzheim wurden etwa 800 Vergehen geahndet und in Rastatt liegt die Zahl bei 624 Fällen.

Regional große Unterschiede

Pro Regierungsbezirk wurden laut Innenministerium ein Stadtkreis und vier weitere große Kreisstädte abgefragt. Der Umfrage zufolge gibt es bei der Zahl der Bußgeldbescheide aber auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl deutliche Unterschiede. So wurden in Schwäbisch Hall mit rund 41.000 Einwohnern 29 Bußgeldbescheide erlassen. In Tuttlingen, wo weniger Menschen leben (knapp 37.000), waren es 590 Bescheide. In Ulm mit rund 126.000 Einwohnern liegt die Zahl bei 745 Bußgeldbescheiden.

Auch keine Einheitliche Höhe des Bußgelds

Die Landesregierung habe versäumt, Vorkehrungen für eine landesweit einheitliche Praxis bei der Verhängung von Bußgeldern zu treffen, kritisierte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Auch die Höhe der Bußgelder schwanke stark: In Mannheim liege das durchschnittliche Bußgeld bei etwa 200 Euro, in Friedrichshafen dagegen bei unter 60 Euro, sagte Rülke. Die Landesregierung müsse die zuständigen Behörden anweisen, einheitlicher und mit mehr Augenmaß zu agieren. „Es ist unverhältnismäßig, wenn kleinste Erstverstöße gegen das Abstandsgebot mit horrenden Bußgeldern von 500 Euro und mehr geahndet wurden.“

Kommunen und Kreise haben Ermessensspielraum

Ein Sprecher des Innenministeriums entgegnete, dass die Landesregierung mit dem Bußgeldkatalog einen klaren Rahmen vorgegeben habe. Innerhalb dieses Spielraums legten die Ordnungsämter die Höhe des Bußgeldes fest und beurteilten dabei das einzelne Vergehen. „Gleichmacherei ist da fehl am Platz. Es geht um Ermessen und Verhältnismäßigkeit – und beides wird vor Ort ausgeübt.“

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