Der Bundestag hat entschieden: Das ändert sich 2018 für Verbraucher

09. Oktober 2017 , 12:30 Uhr

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Berlin (pm) Jedes Jahr beginnt mit neuen Gesetzen, die das Land an die aktuellen Entwicklungen anpassen. Sie sind von nationaler wie von internationaler Wichtigkeit und bestimmen den Weg des Landes und seine Stellung in der Welt mit. Ein gutes Beispiel für reguläre Änderungen ist die jährliche Ausweitung des Regelsatzes für Arbeitslosengeld II Empfänger.

Die stetig steigenden Kosten im Bereich der Energie, der Anschaffung von Lebensmitteln, der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und dem Gebrauch des eigenen Fahrzeugs machen diese unabdingbar und decken dennoch nur einen geringen Teil der zusätzlichen Ausgaben ab. Trotzdem sind weitere Einkünfte gern gesehen und so freuen sich viele Menschen auch auf die neuen Gesetzesgrundlagen, Richtlinien und die Ausweitung ihres finanziellen Spielraumes. Einige Änderungen bieten weitere Entlastungen, andere – wohl überlegte bestehende Normen – bleiben den Verbrauchern auch 2018 erhalten.

Ein gutes Beispiel dafür sind Garantie und Gewährleistung. Wichtig ist, dass die beiden Begrifflichkeiten klar voneinander abgegrenzt werden. Die Gewährleistung steht für den Zustand des Produktes und garantiert, dass dieses keine Mängel aufweist oder es sich um einen rechtlich strittigen Gegenstand handelt. Bei der Garantie kommt es demzufolge auf die Funktion des Produktes an. Die Garantie selbst ist nicht vorgeschrieben, weshalb Händler diese nicht bei jedem Produkt vergeben. In Deutschland unterscheidet der Handel zwischen Preis-, Zufriedenheits-, Reparatur-, Haltbarkeits- und Vor-Ort-Garantie. Ob Gewährleistung oder Garantie – im Jahr 2018 ändert sich in diesem Bereich nichts für den Käufer. Eines gilt es jedoch zu wissen: Nicht immer ist ein Kassenzettel bzw. eine Rechnung für die Rückgabe erforderlich. Verbraucher haben auch das Recht den Kauf der Ware mittels eines Kontoauszugs zu beweisen. Im Bereich des Rückgaberechts bleiben alle Bestimmungen im kommenden Jahr erhalten.

Mamas aufgepasst – neue Regelung des Mutterschutzes

Der Mutterschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Bislang widmeten sich Mütter nach der Geburt des Kindes bis zu sechs Wochen den Bedürfnissen ihres Nachwuchses und mussten sich während dieser Zeit keine Gedanken um die Jobsuche oder den Verdienstausfall machen. Jene Zeit braucht die kleine Familie für das gemeinsame Kennenlernen, das Entdecken und für den besonderen Schutz des neuen Erdenbürgers. Gerade in der Anfangszeit des Säuglings braucht er äußerst viel Aufmerksamkeit. Seine Hilflosigkeit beim Essen und Trinken, Waschen und Betten hält über einen längeren Zeitraum an und reicht weit in die Kindheit hinein.

Damit das Neugeborene einen Bezug zu seiner neuen Familie entwickelt und das wichtige Gefühl von Geborgenheit für sich mitnehmen kann, ist mehr nötig als eine sechswöchige Auszeit. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und bietet den Müttern fortan einen achtwöchigen Mutterschutz an. Liegen bei dem Kind Behinderungen vor, dürfen die Mütter von einer zwölfwöchigen Schutzphase profitieren. Bislang galt das Gesetz zum verlängerten Mutterschutz ausschließlich für Menschen, die das Erwachsenenalter bereits erreicht haben. Jüngere Mütter, die noch zur Schule gehen und andere minderjährige Schwangere waren von dieser Regelung ausgenommen.

Ab dem Jahr 2018 steht auch ihnen eine achtwöchige Auszeit zu. Für jüngere Mütter ist die neue Situation ganz besonders. Sie brauchen unbedingt den Schutz von außen, Unterstützung durch die Eltern und den nötigen zeitlichen Freiraum für ihre Aufgabe. Weiterhin treten im kommenden Jahr Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung, zur Beschäftigung in Unternehmen mit Akkordarbeit sowie zum Mitspracherecht der werdenden Mütter bezüglich der Arbeitszeit in Kraft.

Geld und Zahlungsverkehr

Die folgende Situation ist den meisten Menschen bekannt. Ein Möbelladen hat Ausverkauf und unzählige Einrichtungsfreudige tummeln sich an den Kassen. Wer jetzt mit Bargeld bezahlen will und lediglich einen 500 Euro Schein in der Tasche hat, musste bislang auf die Kulanz des Geschäfts hoffen. Schließlich gibt es gerade von diesem Schein die meisten Fälschungen. Um der Kriminalität Einhalt zu gebieten, stellt die Europäische Zentralbank ab Ende des Jahres 2018 die Produktion des Scheines ein. Viele Menschen spekulieren darüber, ob dies der Beginn des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist. Dieser brächte zwar Nachteile mit sich – schließlich öffnet er die Pforten für die Verringerung des Datenschutzes – doch ein entscheidender Vorteil ist in der Einfachheit und der Schnelligkeit als auch im Ausbleiben der Produktion von Scheinen und vor allem Hartgeld zu sehen.

Neben dieser Veränderung freuen sich Verbraucher ab Mitte Januar über weitere Entwicklungen, die Kosten minimieren. Lastschriften, Überweisungen und die Zahlung mit der EC-Karte schlossen bislang Gebühren ein. Ab dem nächsten Jahr entfallen alle Zusatzkosten bei Verwendung der Karte. Außerdem legen die Banken bezüglich des Rechts bei fehlerhaften Überweisungen nach.

Nicht selten kommt es zu einem Zahlendreher oder – sofern mehrere Rechnungen vorliegen – verwechseln Kunden die Überweisungsbeträge. Das Zurückholen dieser durch Unachtsamkeit entstandenen Zusatzkosten ist ab 2018 möglich.

Das ändert sich im Straßenverkehr

Im Jahr 2018 wird Sicherheit großgeschrieben. Innerhalb der vergangenen Jahre kam es immer wieder zu verheerenden Verkehrsunfällen. Bei einer Massenkarambolage auf der Autobahn sind verschiedene Fahrzeugtypen beteiligt. Der verlängerte Bremsweg größerer Fahrzeuge richtet große Schäden an. Weit schlimmer als die Materialkosten sind die Verletzungen der Fahrzeuginsassen.

Damit bei einem Unfall dieser und jeder anderen Art das Rettungsteam schnell vor Ort ist, braucht es eine Kontaktperson. Ab 2018 ist das anders, denn ab diesem Jahr funktioniert alles auf elektronischem Weg. Das Sicherheitssystem eCall ist verpflichtend für alle neuen Modelle. Ältere Fahrzeuge brauchen diese neue Technik noch nicht.

Stuttgart – die Hauptstadt des Bundeslandes Baden-Württemberg – hat ein großes Problem. Aufgrund ihrer geografischen Lage ist sie von starkem Smog betroffen und weiß dem nur schwer Einhalt zu gebieten. Eine Möglichkeit ist die Verringerung des Ausstoßes von Fahrzeugen. Ab 2018 ist das Führen von Diesel-Fahrzeugen in der Hauptstadt untersagt. Damit sagt Stuttgart der Umweltverschmutzung den Kampf an. Für private Autofahrer ergibt sich dadurch lediglich ein Nachteil. Sie müssen sich ein Benzin- oder Elektrofahrzeug zulegen. Größere Auswirkungen zeigen sich im Bereich des Handwerks. Die meisten großen Baumaschinen werden mit Diesel betrieben.

Das bedeutet, dass sie – sofern Stuttgart zu passieren ist – den neuen Entwicklungen anzupassen sind. Viele Handwerksbetriebe können sich die Anpassung finanziell und zeitlich nicht leisten. Fakten, die ganze Betriebe lahm legen. Sind Reparaturen zu verrichten oder gibt es Baustellen, so muss sich die Stadt etwas einfallen lassen. Eine Möglichkeit ist die Ausnahme jener Regelung für den Wirtschaftsverkehr. Sofern diese in Kraft tritt, ist die Intensität des Smogs dennoch geringer.

Auf dem aktuellen Stand bleiben

Einige Gesetze gelten nicht bundesweit. Sie sind regional und unterliegen gesonderten Regelungen. Stellvertretend dafür steht beispielsweise die Pflicht der Anbringung von Rauchmeldern innerhalb von Wohnhäusern. In jedem Bundesland trat jene Regelung zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft. Wer sich immer an der Front des Geschehens bewegen will, sollte daher vor allen Dingen die regionalen Mediennutzen.

Dabei sind die Bürger im regionalen und kommunalen Bereich den neuen Gesetzesentwürfen nicht machtlos ausgesetzt. Bürgerinitiativen und Volksentscheide haben schon manch eine subjektiv als unsinnig empfundene Regelung gekippt. Viele Menschen in Deutschland wünschen sich eine bessere Basis zur Partizipation an politischen Entscheidungen. Regionale Medien sind daher ein guter Weg, um keine Diskussionen und Abstimmungen mehr zu verpassen.

 

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