Karlsruhe (pm/dk) – Ab 2025 soll es in Karlsruhe eine Bettensteuer geben – das hat der Gemeinderat so beschlossen. Das gefällt vor allem den Hoteliers gar nicht. Der Hotelverband DEHOGA ist sauer und nennt die Maßnahme die „Fortsetzung einer Reihe von Fehlentscheidungen und Pannen“.
Der DEHOGA warnt entschieden vor der tatsächlichen Einführung einer Bettensteuer in Höhe von 5% auf den Übernachtungspreis ab dem 01.07.2025, wie vom Gemeinderat auf Antrag der Fraktion „die Linke“ in der vergangenen Woche in einer Nacht- & Nebelaktion beschlossen. Es ist mit Insolvenzen und Betriebsschließungen zu rechnen, weiterhin wird der Standort Karlsruhe sowohl aus touristischer Perspektive als auch als Messe- und Kongressstandort massiv geschädigt. Die tatsächliche Einführung einer Bettensteuer wäre aus Sicht des DEHOGA eine fatale Fehlentscheidung mit weitreichenden Folgen, auch über die Hotellerie hinaus.
Die Hotellerie in Karlsruhe kämpft bereits seit Jahren mit erheblichen Herausforderungen. Allein in den Jahren 2023/24 kamen 2.500 neue Hotelbetten hinzu, und dies obwohl die Übernachtungszahlen rückläufig sind. Die Überkapazitäten im Markt – die durch ein fehlerhaftes Gutachten im Auftrag der Stadt Karlsruhe befördert wurden – haben bereits heute einen massiven Verdrängungswettbewerb und existenzbedrohend niedrige Margen im Übernachtungssektor zur Folge. Die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung für Speisen sowie enorm gestiegene Kosten für Personal, Energie und Rohstoffe führen bereits ohne diese zusätzliche willkürliche Besteuerung zu einem existenzbedrohenden Kostendruck. Warum die Hotellerie in Anbetracht dieser Fakten als einzige Branche besteuert werden soll, erscheint überaus fraglich. Anstatt in den Tourismus als Wirtschaftsmotor zu investieren, wurden hier Entscheidungen zum Nachteil des Standorts ohne Rücksicht auf bedrohte Existenzen getroffen.
Die Einführung einer Bettensteuer wird den Standort Karlsruhe massiv schädigen. Würde eine solche Besteuerung tatsächlich eingeführt, entstünde eine wettbewerbsverzerrende und existenzbedrohende Situation für viele lokal ansässige Betriebe und deren Mitarbeitende.
Diese zusätzlichen Kapazitäten wurden auf Basis falscher Wachstumsprognosen aus dem bestehenden Hotelgutachten nach Karlsruhe gelockt. Tatsächlich wurden die angenommenen Wachstumsraten an Übernachtungsgästen zu keinem Zeitpunkt der vergangenen Jahre jemals erfüllt und das Wachstum bleibt weit hinter den bisherigen Erwartungen zurück. Folglich ergibt sich eine dramatische Überkapazität im Markt, die auch ohne Bettensteuer für viele Bestandsbetriebe schon existenzbedrohend ist.
Dies stellt eine erhebliche Ungleichbehandlung gegenüber jeder anderen Branche dar. Zusätzlich war die Hotellerie die mit am stärksten von der Corona-Pandemie betroffene Branche – viele Betriebe werden noch lange Verbindlichkeiten aus der Pandemie tragen müssen.
Die enorm angespannte Wettbewerbssituation und die genannten erheblichen Überkapazitäten führen ohnehin schon zu einer Senkung des durchschnittlichen Übernachtungspreises. Die Zeche für die zusätzliche Bettensteuer wäre folglich nicht durch die Gäste zu tragen, sondern verringern die minimalen Margen im Hotelsektor nur weiter. Somit wäre die Besteuerung ausschließlich von den lokal ansässigen Betrieben zu tragen, nicht von den Gästen.
In Anbetracht der erheblichen Kostensteigerungen für Personal, Rohstoffe und Energie, sowie der Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen von 7% auf 19% werden die Folgen einer Bettensteuer unausweichlich ein massiver Verdrängungswettbewerb und Betriebsschließungen sein. Der Vorstoß in Richtung Bettensteuer kommt in Folge von Inflation, Pandemie und Überkapazität nun zur absoluten Unzeit.
Sowohl für den Messe- und Kongressstandort Karlsruhe wie auch für die lokal ansässigen Betriebe entstünde durch eine Bettensteuer ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Auch bestünde eine unfaire Konkurrenzsituation zu angrenzenden Städten und Gemeinden (z.B. Bruchsal / Ettlingen / Rheinstetten), die zwar mit dem Namen Karlsruhe werben, aber hier nicht zusätzlich unverhältnismäßig besteuert würden.
Im Gegensatz zu Fremdenverkehrsbeiträgen und Kurtaxe wären die Einnahmen aus einer Bettensteuer nicht zweckgebunden. Die Bettensteuer würde folglich in den allgemeinen Haushalt der Stadt einfließen und würde für zweckfremde Ausgaben verwendet werden, während die touristischen Leistungsträger und ihre Gäste hiervon nicht profitieren. Eine gesamte Branche in wirtschaftliche Schieflage zu zwingen, nur um willkürlich Löcher in der Stadtkasse zu füllen wäre folglich eine fatale Fehlentscheidung. Wenn überhaupt müssten dementsprechende Einnahmen zweckgebunden in Tourismusmarketing investiert werden, um durch mehr Besucher die dramatischen Überkapazitäten zu füllen.
Anstatt die Attraktivität des Standorts Karlsruhe durch Investitionen in Tourismusmarketing zu fördern, wird die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts durch eine zusätzliche Abgabe erheblich gefährdet. Bereits heute machen touristische Übernachtungen lediglich einen Anteil von unter 30% am Gesamtvolumen aus. Tourismus fördert aber alleine durch sein Vorhandensein die Gastronomie, den Einzelhandel und Kultureinrichtungen und macht eine Stadt so auch für die dort Lebenden zu einem attraktiven Lebensort. Unsere touristische Attraktivität als Stadt durch diese willkürliche Besteuerung zu schmälern, wäre folglich eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen, auch über Hotellerie hinaus.
Hotellerie und Tourismus in Karlsruhe leiden seit Jahren unter Fehlentscheidungen und Planungsfehlern mit teils fatalen Folgen. Die erhebliche Verzögerung in der Fertigstellung der Stadthalle als einzige wirkliche Austragungsstätte für Kongresse wiegt hier mindestens ebenso schwer, wie der Wegfall der Europahalle als Konzert- und Eventlocation. Auch die wirtschaftlichen Spätfolgen der Corona-Pandemie, die den touristischen Sektor wie keinen zweiten getroffen hat, blieben bei einer Entscheidung zur Bettensteuer ebenso außen vor, wie die durch das fehlerhafte Gutachten beförderte, dramatische Wettbewerbslage durch Überkapazitäten im Markt. Eine Beschlussfassung einer Bettensteuer ohne Hinzuziehen von touristischen Leistungsträgern und Fachleuten erscheint zudem mehr als fragwürdig.