Walldorf (dpa/lsw) – Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink prüft die möglicherweise widerrechtliche Weitergabe von Daten zu Katzenbesitzern in Walldorf, wo zum Schutz seltener Vögel ein bundesweit einzigartiges Ausgangsverbot für die Tiere gilt.
Geschaut werde, ob beim Durchsetzen einer Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises in Bezug auf Katzen auch deren Halter und Halterinnen erfasst wurden und was mit diesen Daten genau geschieht, teilte Brinks Sprecher am Donnerstag in Stuttgart mit. Bürger und Bürgerinnen müssten davon ausgehen können, dass der Vollzug der Vorgaben korrekt abläuft – gerade wenn private Dienstleister eingeschaltet sind. „Das schauen wir uns jetzt genauer an.“
Das Landratsamt hat angeordnet, dass Katzen bis 2025 von April bis August nicht durch das Brutgebiet der seltenen Haubenlerchen im Süden der Stadt Walldorf streifen dürfen – es sei denn, sie werden an die kurze Leine genommen oder bewegen sich nachweisbar nicht in Bereichen, wo sie zur Gefahr für die vom Aussterben bedrohten Vögel werden können. Wegen Verstößen dagegen hat die Behörde in einem Fall ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt, wie am Montag bekannt wurde.
Nach Angaben des Kreises kamen die Informationen zu der betroffenen Katze und ihren Besitzern von einer privaten Firma. Diese ist laut der Stadt allerdings nur mit dem Monitoring der Haubenlerchen sowie dem Empfehlen und Umsetzen von Schutzmaßnahmen beauftragt worden. Der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Jung stellte daher infrage, ob das Landratsamt somit auf eine nicht erlaubte Datenbank zurückgegriffen habe, und schaltete den obersten Datenschützer im Südwesten ein. Brinks Sprecher erklärte: „Wir verschaffen uns jetzt ein genaues Bild der Lage.“ Das Landratsamt und die Stadt seien kontaktiert worden. „Wir werden danach auch mit der beauftragten Firma sprechen.“