Stuttgart (dpa/as) Jetzt kann es richtig losgehen: Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ kommt. Das Innenministerium in Stuttgart hält den Antrag für rechtlich zulässig. Jetzt werden erneut Unterschriften für die Umsetzung gesammelt. Aber nicht alle sind glücklich über das Naturschutz-Projekt: Ausgerechnet Imker sind unter anderem dagegen.
Das Volksbegehren für stärkeren Artenschutz in Baden-Württemberg ist verfassungskonform und zulässig. Das teilte das Innenministerium den Initiatoren des Volksbegehrens am Mittwoch mit. Unter dem Motto „Rettet die Bienen“ waren im Südwesten laut der Initiative proBiene seit Mai mehr als 35.000 Unterschriften gesammelt worden. Nötig waren eigentlich nur 10.000 Unterschriften Wahlberechtigter. Ende Juli reichten die Initiatoren den Zulassungsantrag und die Unterschriften beim Innenministerium ein.
Für ein erfolgreiches Volksbegehren braucht es nun die Unterstützung von jedem zehnten Wahlberechtigten im Südwesten – rund 770 000 Menschen. Das Innenministerium legt dafür einen Zeitraum fest. Die bereits gesammelten Unterschriften zählen nicht dazu, Unterstützer müssten also erneut ihre Unterschrift setzen.
Die Initiative fordert nach eigenen Angaben den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 50 Prozent bis 2035, die Halbierung von Pestiziden bis 2025 und ein Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten. Umweltschutzverbände unterstützen dies. Unter anderem ausgerechnet viele Imker und Biobauern sowie Politiker verschiedener Parteien hatten den Entwurf des geplanten Volksbegehrens aber kritisiert. Sie sehen einmal eine Gefahr darin, wenn sinnvolle Pflanzenschutzmittel nicht mehr effektiv eingesetzt werden können bei Schädlingsbefall, Krankheiten und ungünstigen Witterungsbedingungen. Außerdem befürchten viele das Aussterben von kleinen und mittleren Bauernhöfen. In Bayern hatten übrigens bei einem Volksbegehren rund 1,7 Millionen Menschen für einen Gesetzentwurf für einen stärkeren Artenschutz unterschrieben – fast 18,4 Prozent der Wahlberechtigten.