Karlsruhe (pol/cmk) Gerade zur Weihnachtszeit ist das Thema Ladungssicherheit wieder ganz vorne mit dabei. Egal ob Geschenke oder Tannenbäume, der richtige Transport spielt eine wichtige Rolle. Die Polizei Rheinland-Pfalz gibt nun Tipps, auf was Sie beim Transport unbedingt achten sollten.
Beim Transport im Auto
- darf ein Tannenbaum maximal drei Meter aus dem Kofferraum herausragen – bei Fahrten unter 100 Kilometer, auf längeren Fahrten sind nur 1,5 Meter zulässig
- ab einem Meter Überlänge muss der Baum mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden – diese muss mindestens 30×30 cm groß sein und eine Querstange beinhalten, die die Fahne auseinanderhält
- die Heckklappe muss fixiert werden, um ein komplettes Öffnen während der Fahrt zu verhindern
- weder Autokennzeichen noch Rücklichter dürfen verdeckt werden
- auch wenn der Baum im geschlossenen Auto transportiert wird, muss dieser gegen Verrutschen gesichert werden.
Beim Transport auf dem Autodach
- Grundvoraussetzung ist eine Dachreling oder ein Dachgepäckträger
- der Baum sollte in ein Netz eingepackt sein und mit der Spitze zum Fahrzeugheck ausgerichtet werden (so verfängt sich der Fahrtwind nicht so leicht, was ein Aufblähen minimiert und die Äste vor dem Abbrechen schützt)
- der Christbaum muss fixiert sein, sodass er bei Kurvenfahrten oder Vollbremsungen nicht verrutschen oder sich lösen kann
- der Baum sollte weder die Sicht des Fahrers behindern, noch Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker oder Rücklichter verdecken
Immer häufiger werden im Handel auch blinkende Mini-Weihnachtsbäume fürs Auto angeboten. Diese haben dort aber nichts verloren. Leuchtende Deko im Auto kann andere Autofahrer irritieren und eventuell sogar blenden. Deshalb sind am und im Auto nur vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen erlaubt. Wer mit unzulässigen Leuchtmitteln angehalten wird, muss mit 20 Euro Strafe rechnen.
Beim Transport von Geschenken
- Gegenstände werden bei einer Vollbremsung auf das 50 bis 100-fache ihres eigentlichen Gewichts beschleunigt – sie sollten daher gesichert werden
- das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden
- schwere Gegenstände sollten unten und so nah wie möglich an die Rücksitze geladen werden – so wird eine Beschleunigung im Falle einer Vollbremsung verhindert
- kleinere Gegenstände sollten in „Ladelücken“ zwischen großen Gegenständen verstaut und dadurch fixiert werden
- Antirutschmatten, Netze und Spanngurte erleichtern eine ordnungsgemäße Ladungssicherung
- Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Kasten sollten so im Fahrzeug platziert werden, dass Sie im Notfall jederzeit Zugriff darauf haben