Stuttgart (dpa/lsw) – Größere Treffen erlaubt, keine Verbote oder Auflagen mehr in vielen Regionen beim Einkaufen oder Sport, im Schwimmbad oder im Restaurant: Baden-Württemberg kehrt angesichts weiter sinkender Corona-Zahlen in großen Schritten zu einem mehr oder weniger normalen Alltag zurück. Auf breiter Front lockert die Landesregierung mit der nächsten Corona-Verordnung ab heute die Corona-Maßnahmen, wie das Staatsministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte.
Baden-Württemberg lockert wegen der stark gesunkenen Infektionszahlen die Corona-Maßnahmen auf breiter Front. So dürfen sich in Regionen mit einer Inzidenz von unter 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen von der nächsten Woche an 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen. In den beiden höheren Stufen bis zu einer Inzidenz von 35 und 50 dürfen vier Haushalte mit höchstens 15 Personen zusammenkommen. Bislang galt, dass in Kreisen mit einer anhaltenden Inzidenz unter 50 nur Treffen von bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten erlaubt sind.
Was erlaubt ist, richtet sich in der neuen Corona-Verordnung an einem Vier-Stufen-Modell aus: Stufe vier gilt bei einer Inzidenz von über 50, Stufe drei von 50 bis 35, Stufe zwei von 35 bis 10 und Stufe eins für alle Städte und Kreise mit einer Inzidenz unter 10. Mit dem neuen Stufenmodell will die grün-schwarze Landesregierung die Regeln nach eigenen Angaben deutlich vereinfachen und übersichtlicher machen. Der Entwurf für die neue Verordnung kommt aus dem Gesundheitsministerium. Ziel sei es, den Menschen nachvollziehbare Regeln an die Hand zu geben, die sie akzeptieren, sagte eine Ministeriumssprecherin.
Neue Freiheiten gibt es bald zum Beispiel auch in der Gastronomie, im Einzelhandel, beim Sport, in Hotels sowie in Schwimmbädern und in Freizeitparks. Dort fallen von Montag an alle Einschränkungen weg, wenn die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 35 liegt. Auch der sogenannte 3G-Nachweis für Genesene, Geimpfte oder Getestete entfällt. Galerien, Museen und Bibliotheken können bei einer Inzidenz unter 35 ebenfalls wie in früheren Zeiten besucht werden.
Für Theater-, Opern und Konzertaufführungen, für Kinos, Flohmärkte, Jahrmärkte, Stadtfeste und Volksfeste in Städten und Kreisen der neu eingezogenen Stufe unter 10 gibt es mehrere Möglichkeiten: Unter freiem Himmel dürfen laut neuer Verordnung bis zu 1.500 Menschen ohne weitere Auflagen zusammenkommen, in geschlossenen Räumen sind bis zu 500 Personen erlaubt, die nicht getestet, geimpft oder genesen sein müssen. Alternativ kann ein Veranstalter nach Auslastung gehen und 30 Prozent der Plätze ohne oder 60 Prozent mit einem Nachweis nutzen.
Auch an privaten Veranstaltungen wie Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern dürfen bis zu 300 Menschen ohne Nachweis teilnehmen, in geschlossenen Räumen müssen die Gäste allerdings geimpft, genesen oder getestet sein. Vor Lockerungen für Diskotheken in Regionen mit einer Inzidenz unter 10 will die Landesregierung dagegen zunächst die Resultate der verschiedenen Modellprojekte abwarten. Liegt die Inzidenz über 10, bleiben Discos auch künftig geschlossen.
Zuletzt hatte sich die Corona-Belastung stark entspannt, die Zahlen sinken seit Wochen. In etwa 30 der 44 Stadt- und Landkreise gibt es derzeit weniger als 10 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche. Sorgen bereitet allerdings die sogenannte Delta-Variante, die sich weiter im Land ausbreitet. Allerdings gilt in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Arztpraxen oder öffentlichen Gebäuden ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen weiter eine Maskenpflicht.