Das ist für Badener neu in 2020

31. Dezember 2019 , 10:58 Uhr

Karlsruhe/Berlin (as) Ab Mittwoch (01.01. 2020) gibt es in vielen Bereichen neue Regelungen, Veränderungen und Gesetze. Für den einen wird’s teurer, der andere hat vielleicht ein paar Euro mehr im Geldbeutel, zum Beispiel durch einen Hundeführerschein in Karlsruhe. die neue welle hat eine kleine Übersicht über wichtige Änderungen zusammen gestellt

Das steigt

Mindestlohn 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro ab 01.01. 2020 auf 9,35 Euro. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich immer noch unter dem Durchschnitt von 9,66 Euro, sagt eine Studie der Hans Böckler Stiftung. Am höchsten ist demnach übrigens der Mindestlohn in Luxemburg mit 11,97 Euro.  Azubis bekommen ab 2020 im ersten Jahr mindestens 515 Euro. 

Bußgelder

Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, werden härter bestraft. Im neuen Bußgeldkatalog kostet das 320 statt bisher ab 200 Euro. Falschparker auf einem Geh- oder Radweg zahlen 100 Euro statt wie bisher zwischen 15 und 35 Euro. Kurzes Halten auf einem Schutzstreifen ist verboten. 

Hundeführerschein Karlsruhe

In Karlsruhe bekommen Hundehalter mit Hundeführerschein ab Januar 200 Euro erstattet. Dafür müssen sie mit ihrem Nachweis nur aufs Rathaus. Der Hauptausschuss der Stadt hat beschlossen, statt einer Senkung der Hundesteuer einen anderen Anreiz für Hundehalter zu schaffen.

Flugtickets

Die Steuerabgabe pro Flugticket, die Luftverkehrsteuer wird ab April teurer, und zwar um rund 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket bei Inlands- und EU-Flügen. Bis zu 6000 Kilometer sind es 10 Euro mehr auf 33,01 Euro. Alles darüber kostet 60 Euro, also etwa 18 Euro mehr. Beobachter rechnen damit, dass die Fluggesellschaften das auf die Ticketpreise draufschlagen. 

Lotto-Tippschein

Ab Herbst wird Lottospielen um 20 Prozent teurer. Bei „6 aus 49“ kostet ein Tippfeld dann 1,20 Euro statt 1 Euro. Der Jackpot wird erst ab 45 Millionen Euro ausgeschüttet. Es soll mehr Millionengewinne geben, denn bisher gab es bei einem Sechser ohne Superzahl bislang Maximalgewinne von 570.000 Euro, künftig sollen es dann 1 Million Euro sein.

Strompreis

Zum Jahreswechsel wird für Millionen Haushalte in Deutschland der Strom teurer. Laut „Verivox“ haben 506 der 820 örtlichen Stromversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 6 Prozent angekündigt, weil für sie auch die sog EEG-Umlage steigt. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden muss dann wohl mit Mehrkosten von durchschnittlich 71 Euro pro Jahr rechnen. Laut Statistischem Bundesamt ist Haushaltsstrom übrigens bei uns so teuer wie nirgends sonst in Europa. 

Kinderzuschlag

Wer mit seiner Arbeit wenig Geld verdient und davon ein Kind mitversorgen muss, bekommt etwas mehr finanzielle Unterstützung: Beim sogenannte Kinderzuschlag (185 Euro im Monat) entfällt die Höchst-Einkommensgrenze. Das bedeutet, wenn Eltern etwas mehr verdienen, wird sich die Leistung nach und nach verringern und nicht mehr wie bislang abrupt wegfallen. Betroffene Kinder bekommen künftig ein kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen sowie kostenlose Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr. Für Schulbedarf gibt es statt 100 künftig 150 Euro pro Schuljahr und wer BAföG bekommt, darf sich ab 2020 auf 861 Euro monatlich statt wie bisher 735 Euro freuen. 

Wohngeld

Mieten sind besonders  für Rentner und Familien mit geringem Einkommen inzwischen unerschwinglich in vielen Gebieten. Nach drei Jahren ohne Erhöhung wird das Wohngeld etwas angehoben. Ein Zwei-Personen-Haushalt beispielsweise bekommt 145 Euro Zuschlag pro Monat, wenn keine anderen staatlichen Förderungen wie Hartz IV oder Grundsicherung beantragt wurden. Die Kosten für die Miete dürfen natürlich bestimmte Beträge nicht übersteigen.

Unterhalt für Kinder

Getrennt lebende Erziehungsberechtigte müssen ab 2020 für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr mindestens 369 Euro pro Monat zahlen statt wie bisher 354 Euro. Bis zum elften Lebensjahr sind es dann 424 Euro und bis 17 Jahren mindestens 497 Euro.

„Stütze“ und ALG II

Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bekommt, hat ab Januar über 1,88 Prozent mehr Geld auf dem Konto. Das ist die Anpassung der Grundsicherung.  Da macht umgerechnet etwa zwischen fünf bis acht Euro mehr.

Das sinkt

Täglicher Bedarf

Die Mehrwertsteuer für bestimmte Produkte des täglichen Bedarfs sinkt. Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden wurden bisher mit 19 Prozent versteuert, ab 2020 sind es nur noch 7 Prozent. Auch für E-Paper und E-Books gilt dann die niedrigere Mehrwertsteuer.

Bahntickets

Auch die Mehrwertsteuer auf Bahntickets wird von 19 auf sieben Prozent gesenkt – allerdings nur im Fernverkehr. Das soll mehr Reisende auf die Schienen locken.  Soldaten in Uniform können ab Januar alle Züge der Deutschen Bahn kostenlos für dienstliche und private Fahrten nutzen. 

Arbeitslosenversicherung 

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt bis Ende 2022 um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Abgabe je zur Hälfte mit 1,2 Prozent. 

Einkommensgrenze für Eltern-Unterhalt 

Für den Unterhalt von Eltern gibt es eine neue Einkommensgrenze. Erwachsene müssen nur noch in Ausnahmefällen Unterhalt für ihre Eltern in Pflegeheimen zahlen, wenn die Sozialhilfe beziehen, und zwar ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro. 

 

 

 

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