Karlsruhe (tk) Das neue Jahr kommt mit einer ganzen Reihe von Neuerungen im Mietrecht. Die Maklerprovision beim Immobilienkauf wird strenger reguliert und womöglich gibt es bald ein Gesetz gegen Mietwucher.
Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse Ende 2020 auslaufen, aber voraussichtlich wird sie von der Bundesregierung bis 2025 verlängert. Gleichzeitig wird an ein paar Schräubchen gedreht: Durch die Mietpreisbremse dürfen die Mieten in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese ortsübliche Vergleichsmiete wurde bislang aus der Höhe der Durchschnittsmieten der vergangenen vier Jahre ermittelt. Dieser Zeitraum soll auf sechs Jahre verlängert werden, mit dem Ziel, dass dann die Mieten niedriger bleiben. Außerdem sollen Mieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse bis zu zweieinhalb Jahre nach Abschluss eines Mietvertrages noch zu viel gezahlte Miete zurückfordern können.
Wenn ein Vermieter in teuren Großstädten mit Wohnungsmangel Mietpreise von 20 Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, dann ist eine Ordnungswidrigkeit: Mietpreisüberhöhung! Nur ist es bislang für Mieter schwer, sich gegen dagegen zu wehren. Denn sie müssen zwei Beweise liefern: dass sie keine günstigere Wohnung gefunden haben und dass der Vermieter eine Notlage ausgenutzt hat. Laut einem Gesetzentwurf soll die Beweislast für Mieter gemindert werden. Und das Bußgeld für skrupellose Immobilienhaie auf bis 100.000 Euro erhöht werden.