Stuttgart (dpa/lk) – Die Corona-Warnstufe für Baden-Württemberg verzögert sich und wird frühestens ab diesem Samstag gelten. Weil das Wochenende und der Feiertag noch dazwischen liegen, treten die neuen Regeln aber frühestens ab kommenden Mittwoch in Kraft. Die Zahl der Covid-Patienten auf Intensivstationen war zuletzt auf 242 gestiegen und damit unter der Schwelle von 250 geblieben. Gesundheitsminister Manne Lucha hatte noch am Dienstag verkündet, dass er bereits am gestrigen Mittwoch mit dem Erreichen der für die Warnstufe erforderlichen Zahl an Corona-Kranken auf Intensivstationen rechne.
Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die Zahl der Intensivpatienten an zwei Werktagen in Folge den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Fällt das Wochenende oder ein Feiertag dazwischen, wird die Zählung danach fortgesetzt. Die strengeren Regeln vor allem für Ungeimpfte gelten ab dem Folgetag, an dem die Bedingungen für die Warnstufe erreicht werden. Sollte die Intensivbettenbelegung mit Covid-Patienten erstmals am morgigen Freitag über 250 steigen, könnte die Warnstufe aufgrund des Wochenendes und dem darauffolgenden Feiertag also frühestens am Dienstag in Kraft treten. Die Regeln würden dann ab Mittwoch gelten.
Die drohende Warnstufe bedeutet vor allem für die Hotels und Gaststätten eine schwierige Planbarkeit, wie Dehoga-Landesgeschäftsführer Daniel Ohl sagte. Mit der seit diesem Donnerstag geltenden neuen Corona-Verordnung dürfen auch Beschäftigte in der Gastronomie auf die Maskenpflicht verzichten, wenn sich der Betrieb entscheidet, im sogenannten 2G-Optionsmodell nur noch Geimpfte oder Genesene einzulassen. In der Warnstufe ist das 2G-Modell nicht mehr möglich.
Der Hotel- und Gaststättenverband wünsche sich das 2G-Optionsmodell aber auch in der Warnstufe, sagte Ohl. Ein sicherer Gaststättenbesuch sei sowohl bei 3G als auch 2G gewährleistet. Beim 3G-Modell müssen Gäste geimpft, genesen oder getestet sein. Wer keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis hat, bleibt bei 2G mit wenigen Ausnahmen außen vor.
Wird die 250 an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht oder überschritten, treten laut Corona-Verordnung strengere Maßnahmen landesweit in Kraft. Dann würden wieder Kontaktbeschränkungen gelten: Ein Haushalt dürfte sich nur noch mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen davon wären Genesene und Geimpfte, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die sich zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Zudem müssten Menschen, die weder gegen das Virus geimpft noch von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, in vielen Bereichen negative PCR-Tests vorweisen.
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