Corona-Verordnung statt Konfettiregen: Fastnacht in Pandemie-Zeiten

09. Februar 2021 , 15:40 Uhr

Karlsruhe (dpa/lk) – Ausgelassenes Feiern, große Partys und bunte Umzüge: Viele Fastnachtsanhänger blicken mit Wehmut auf die vergangene Saison, in der all das noch möglich war. Die Corona-Pandemie macht den Narren 2021 einen Strich durch die Rechnung – Narrenfreiheit lässt die Corona-Verordnung ja nicht gerade. Aktionen finden nur online statt. Doch was ist analog eigentlich erlaubt?

Darf ich verkleidet vor die Tür gehen?

Ja, das darf man. Das Sozialministerium sagt dazu: „Aber selbstverständlich gibt es auch weiterhin keine Kleiderordnung in der Corona-Verordnung: wer ein Kostüm anziehen möchte, darf dies natürlich tun.“ Ob man mit oder ohne Häs rausgeht, spielt keine Rolle. Hauptsache, man hat einen triftigen Grund, um das Haus zu verlassen. Dazu zählen laut aktueller Corona-Verordnung etwa der Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder Einkäufe. In der kommenden Woche sollen die Ausgangbeschränkungen am Tag aber fallen.

Darf ich in der Öffentlichkeit Alkohol trinken?

Drinks an öffentlichen Plätzen sind aktuell nicht erlaubt. Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist generell verboten – Sekt und Co. dürfen nur in Flaschen oder Dosen verkauft werden.

Ist gemeinsames Feiern erlaubt?

Ansammlungen im öffentlichen Raum sind verboten. Und auch die geltenden Kontaktbeschränkungen lassen keinen Raum für feuchtfröhliche Partys im privaten Bereich. Anstoßen mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt ist aber auch an den närrischen Tagen drin.

Dürfen Narren die Städte fastnächtlich dekorieren?

Prinzipiell nicht. Denn das Anbringen von bunten Narrenbändeln oder das Aufstellen von Narrenbäumen ist der Verordnung zufolge kein triftiger Grund, um nach draußen zu gehen. Laut Innenministerium können sich Narrenzünfte Ausnahmegenehmigungen bei ihren Städten holen. Dann sollte dem Schmücken nichts im Weg stehen.

Gibt es für den „Schmotzige Dunschtig“ oder Rosenmontag Ausnahmen?

„Es gibt keine besonderen Corona-Regeln für die Fastnacht“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Man werde auch kein Auge zudrücken. Man habe zwar großes Verständnis für die Narren und Närrinnen, Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen gebe es aber nicht. „Wenn wir die nächste Fastnacht wieder unbeschwert gemeinsam begehen möchten, dann sind in diesem Jahr Abstand und Disziplin angesagt.“

Ministerpräsident Kretschmann rief die Menschen ebenfalls zur Zurückhaltung auf. Auch er müsse auf alte Fastnachtstraditionen wie das Froschkuttelnessen in Riedlingen verzichten. „Bei mir ist es so gewesen, dass ich die Froschkutteln in der Dose nach Hause bekommen habe“, sagte er. Froschkutteln sind keine Innereien vom Frosch, sondern von Rind und Schwein.

Kontrolliert die Polizei während der närrischen Tage verstärkt?

Laut Innenministerium wird in der heißen Phase der Fastnacht nicht verstärkt kontrolliert. Seit Beginn des zweiten Lockdowns im November überwache die Polizei sowieso schon schwerpunktmäßig die Einhaltung der Corona-Regeln, sagte ein Sprecher. Bisher seien rund 166.000 Verstöße gezählt worden.

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

07.07.2024 Entenfüttern: Spaß für Menschen, Problem für Tiere – NABU-Experte klärt auf Region (dk) – Entenfüttern ist für viele ein liebgewonnenes Ritual, doch ist es wirklich gut für die Tiere? Eberhard Klein, Leiter des NABU Bodenseezentrums bei Konstanz, erläutert, warum das Füttern von Enten problematisch sein kann und gibt wertvolle Tipps. Problematisches Brot Vor allem Kinder und Rentner füttern häufig Enten an Seen und Flüssen. „Die Tiere 02.07.2024 Balkonkraftwerk-Boom im Südwesten - Tausende setzen auf Solaranlagen Region (dpa/lsw) - Die Sonne scheint auf den Balkon - und versorgt so den Kühlschrank mit Strom? Balkonkraftwerke machen es möglich. Immer mehr Menschen im Südwesten entscheiden sich für die kleinen Solaranlagen. In Deutschland sind mehr als eine halbe Million sogenannte Balkonkraftwerke am Netz.  Das ist mehr als eine Verdoppelung seit Mitte 2023. 20.02.2024 Karlsruher Richter kassieren Freispruch für Klimaaktivisten - Urteil lückenhaft Karlsruhe (dpa) – Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Dienstag einen Freispruch wegen Nötigung im Falle einer Straßenblockade durch einen Klimaaktivisten gekippt. Eine grundsätzliche Entscheidung, ob es sich in diesem Falle um Nötigung handelte, wurde aber nicht getroffen, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Fall geht zurück ans Amtsgericht Das Urteil des Amtsgerichtes Freiburg, das einen 32-Jährigen freigesprochen hatte, sei 10.01.2024 Die Mehrwertsteuer ist gestiegen – jetzt müssen Gastronomen den Gürtel enger schnallen Region (lea) – Essen gehen, oder doch lieber selbst kochen? Diese Frage wird sich in zahlreichen Haushalten mit Blick in den Geldbeutel im neuen Jahr häufiger stellen. Denn zum Jahreswechsel klettert die Mehrwertsteuer von sieben wieder auf den vor-Pandemie-Satz von 19 Prozent. Von Kanzler Scholz‘ Aussage, die Mehrwertsteuer werde nie wieder abgeschafft, ist angesichts von