Landau (pm/sso) – In der Pfalz enden schon Mitte August die Sommerferien, das bedeutet so langsam kommen viele Urlauber aus dem Ausland zurück. Daher gibt es ab Mittwoch in der Südpfalz Corona-Tests für Reiserückkehrer: Alle Urlauber, die im Ausland waren – egal ob Risikogebiet oder nicht – haben das Recht sich innerhalb von 72 Stunden auf das Coronavirus testen zu lassen. Und zwar nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem Gelände des Gesundheitsamtes in Landau . Termine können Sie übers Bürgertelefon vereinbaren.
Seit Samstag haben Reiserückkehrer aus ausländischen Risiko- und Nicht-Risikogebieten das Recht, sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise gemäß der aktualisierten Testverordnung des Bundesministerium für Gesundheit (Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) auf COVID-19 testen zu lassen.
Eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten soll in dieser Woche rechtsverbindlich werden.
Reiserückkehrer und Reiserückkehrerinnen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau können sich ab Mittwoch, 5. August 2020 nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem Gelände des Gesundheitsamtes Landau-Südliche Weinstraße in der Arzheimer Straße 1 in Landau testen lassen. Die Termine werden ausschließlich über das gemeinsame Bürgerinfotelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau vergeben. Für die Testung selbst führt eine Einbahnstraßenregelung über das Gelände des Gesundheitsamtes. Die Einfahrt befindet sich vor dem Gesundheitsamt, die Ausfahrt ist auf der Rückseite des Dienstgebäudes. Die Abstriche werden in einem Zelt auf dem Anwesen erfolgen.
Reiserückkehrer, die sich aufgrund § 19 Abs. 1 Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) in Quarantäne befinden bzw. denen eine Quarantäne vom Gesundheitsamt verhängt wurde und deren Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, können sich ebenfalls beim Gesundheitsamt testen lassen. Bitte weisen Sie während der Terminvereinbarung über das Bürgerinfotelefon unbedingt auf ihre Quarantäne hin. Das Gesundheitsamt ist sodann auf direktem Weg aufzusuchen. Die Anreise ist nur im eigenen Verkehrsmittel alleine oder mit Personen des gleichen Haushaltes gestattet. Die Testungen der Personen, die sich in Quarantäne befinden, erfolgen ausschließlich im Fahrzeug. Das Aussteigen aus dem eigenen Fahrzeug ist nicht gestattet.