Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Trotz steigender Infektionszahlen werden manche Corona-Regeln an Schulen im Land wieder gelockert. Die Maskenpflicht auf dem Schulhof wird aufgehoben und auch die Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke wird wieder erlaubt.
Während der Pause auf dem Schulhof, also außerhalb des Schulgebäudes im Freien, darf die Maske wieder abgenommen werden, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt, wie Kultusministerin Susanne Eisenmann am Donnerstag verkündete. Damit reagiere man auf nachvollziehbare und berechtigte Rückmeldungen aus den Schulen und von den Eltern – die dauerhafte Maskenpflicht stelle eine besondere Belastung für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrkräfte dar. Auch in Zwischen- und Abschlussprüfungen kann auf die Maske verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten wird.
Mit der Ausrufung der höchsten Pandemiestufe wurde auch die Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke untersagt – dies wurde von verschiedenen Seiten als zu weitgehend empfunden, teilte das Ministerium mit. Zahlreiche Musikschulen und Volkshochschulen konnten faktisch keine schulischen Räume mehr nutzen. Außerschulische Partner seien aber häufig auf die schulischen Räume angewiesen, betonte Eisenmann. „Deshalb kehren wir nun wieder zur alten Regelung zurück und ermöglichen weiter die außerschulische Nutzung von Schulen unter strengen Hygieneauflagen“, sagt die Ministerin.