Stuttgart (dpa/lk) – Das öffentliche Leben in Baden-Württemberg wird im Dezember weiter eingeschränkt. Die Landesregierung hat eine entsprechende Verschärfung der Corona-Verordnung beschlossen, die bereits morgen in Kraft tritt. Damit setzt das Land weitgehend die Beschlüsse um, auf die sich Bund und Länder vergangene Woche geeinigt haben. Statt bisher zehn dürfen sich demnach ab Dienstag nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. An den Weihnachtstagen sollen diese Kontaktbeschränkungen vorübergehend gelockert werden. Die Maskenpflicht wird im Dezember ausgeweitet, etwa auf Arbeitsstätten und vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten. Die Zahl der Kunden im Einzelhandel wird je nach Verkaufsfläche beschränkt.
In Baden-Württemberg werden die Corona-Maßnahmen bereits unmittelbar nach den Weihnachtstagen wieder verschärft. Die grün-schwarze Landesregierung will die Kontaktbeschränkungen lediglich vom 23. bis zum 27. Dezember aufweichen, bestätigte ein Regierungssprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Darauf habe sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit seinen Kabinettskollegen verständigt. Damit sind die Regeln in Baden-Württemberg schärfer als in vielen anderen Bundesländern.
Die Corona-Maßnahmen werden im Dezember bundesweit verschärft – außer in der Weihnachtszeit. Bund und Länder hatten sich vergangene Woche für Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ vom 23. Dezember bis 01. Januar auf eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren verständigt. Kretschmann ist dieser Zeitraum allerdings angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen zu lang. Deshalb fällt die Phase der Lockerung hierzulande nun deutlich kürzer aus. Somit dürfen sich auch an Silvester nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen – wie im ganzen Dezember schon.
An anderer Stelle gibt sich das Land allerdings lockerer als der Bund. Über die Weihnachtstage sollen Hotelübernachtungen für Familienbesuche in Baden-Württemberg ermöglicht werden, teilte der Regierungssprecher mit. Auch andere Länder hatten angekündigt, über die Festtage Hotelübernachtungen für Familienbesuche zu erlauben – entgegen einer Empfehlung aus dem Kanzleramt. Kanzlerin Angela Merkel hat die Pläne dieser Länder am Montag in einer virtuellen Sitzung des CDU-Präsidiums kritisiert. Es sei nicht kontrollierbar, ob nur Gäste in den Hotels übernachteten, die tatsächlich Verwandte in der Region besuchten, begründete Merkel Teilnehmern zufolge ihre Kritik.
Derzeit wird auch eine Hotspotstrategie für Inzidenzwerte über 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche erarbeitet. Ein Entwurf für einen entsprechenden Erlass sieht für diesen Fall etwa allgemeine Ausgangsbeschränkungen vor. Die Bürger dürften demnach ihre Wohnung nur noch „bei triftigen Gründen“ verlassen, etwa für Job, Schule, Sport, Einkauf oder Arztbesuche. Öffentlich wie privat darf sich dann zudem nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal aber 5 Personen. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll nur nach vorherigem Antigentest oder mit FFP2-Maske erlaubt werden. Aufgrund von Kritik aus der CDU wurde dieser Erlass aber noch nicht verabschiedet.
Mehrere Kreise in Baden-Württemberg liegen derzeit über der 200er-Marke – nach Stand vom Sonntagnachmittag etwa die Kreise Tuttlingen, Lörrach, Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und der Schwarzwald-Baar-Kreis.
Wann genau es wie bei sehr hohen Inzidenzen zu Wechselunterricht an Schulen kommt, blieb zunächst noch unklar. Das will das Kultusministerium in einer eigenen Verordnung klären. Bei dem Punkt gab es zuletzt deutliche Differenzen zwischen Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann. Kretschmann hatte bereits angekündigt, dass in Hotspots Klassen halbiert und abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden sollen. Eisenmann nannte Wechselunterricht hingegen einen „existenziellen Fehler“ und warnte vor Betreuungs- und Organisationsproblemen.
Bereits jetzt gelten aber neue Quarantäne-Regeln. So muss sich sofort nach Hause begeben, wer ein positives Testergebnis bekommt. Gleiches gilt für dessen Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Auch wenn ein Arzt in Verdachtsfällen etwa wegen Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder dem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn einen Corona-Test anordnet, beginnt die Quarantänepflicht. Sie endet automatisch, wenn im Rachenabstrich keine Coronaviren nachgewiesen werden. Die Quarantäne beträgt ansonsten zwei Wochen und wird ab dem 01. Dezember gemäß dem Bund-Länder-Beschluss auf 10 Tage verkürzt.
In Rheinland-Pfalz gelten ab morgen ebenfalls strengere Regeln, die die Pandemie eindämmen sollen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 20. Dezember. Dann soll Mitte Dezember über eine neue Corona-Verordnung mit konkreten Regeln für die Zeit über die Weihnachtsfeiertage bis nach Silvester entschieden werde. Geplant ist, vom 23. Dezember bis zum 01. Januar Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu zehn Personen zu erlauben. Auch dabei sollen Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen.