Vor allem Verstöße gegen die Maskenpflicht sowie gegen das Ansammlungs- und Ausgehverbot lösten Bußgeldforderungen aus. In Stuttgart, wo es während der Pandemie besonders viele Demos gab, wurden die meisten Verstöße geahndet. In Pforzheim, wo während der drei Jahre 366.000 Euro Bußgelder verhängt und 3000 Verfahren eingeleitet wurden, waren es anfänglich vor allem Verstöße gegen Ausgangssperren und Kontaktverbote sowie gegen die Maskenpflicht. Später wurden vornehmlich Kunden oder Betreiber in der Gastronomie wegen verbotenen Tuns zur Kasse gebeten. Kräftig zahlen mussten „Uneinsichtige“ auch in Ulm (400.000 Euro Verwarn- und Bußgelder), in Baden-Baden (338.000 Euro) oder in Heidelberg (615.900 Euro).
Verfahren laufen teilweise noch
Der Gesetzgeber hatte für Verstöße einen Bußgeldrahmen von 5 Euro bis 25 000 Euro gegeben. Vieles ist abgearbeitet. Doch nicht nur in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim oder Pforzheim sind einige Verfahren noch nicht abgeschlossen. Denn wer mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, kann ihn durch einen Einspruch gerichtlich überprüfen lassen. Laut Städtetag ist – anders als bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – die Verfolgungsverjährungsfrist bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung deutlich länger.
Keine Rückzahlung zu erwarten
Wer nach der Debatte in Bayern auf Rückzahlungen von Bußgeldern oder gar auf eine Amnestie hofft, dürfte im Übrigen vergebens warten. Dafür gibt es aus Sicht des Städtetags und der Kommunen in Baden-Württemberg keinen Grund. «Eine Amnestie würde den Verlust des Vertrauensschutzes für die Privathaushalte und Gewerbebetriebe, die sich zum Schutz der Bevölkerung an die Regeln gehalten haben, bedeuten», erklärte auch die Stadt Mannheim. Sie würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen – und auf das Unverständnis der Bürger stoßen, heißt es aus Baden-Baden.