Stuttgart (dpa/cmk) Die grün-schwarze Landesregierung hat Lockerungen für Großveranstaltungen angekündigt. Vom 1. Juli an seien öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen möglich.
Vom 1. August an sei hierbei eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Größere Veranstaltungen wie zum Beispiel Volksfeste, Jahrmärkte und Konzerte mit mehr als 500 Menschen blieben aber mindestens bis zum 31. August wegen des Coronavirus verboten. Bereits am Montag verkündete die Landesregierung, dass private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage mit bis zu 99 Menschen in angemieteten Räumen nun wieder möglich sind, wenn Hygienekonzepte eingehalten werden. Schon seit dem 1. Juni sind öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt. Über weitere mögliche Lockerungen von Maßnahmen bei privaten Veranstaltungen soll nach Kretschmanns Worten der Koalitionsausschuss beraten, da es dazu noch keine Einigung gebe. Der Ausschuss ist das Gremium, in dem die grün-schwarze Regierung versucht, sich bei Konfliktthemen zu einigen.
Bereits am Montag hatte die Landesregierung verkündet, dass private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage mit bis zu 99 Menschen in angemieteten Räumen nun wieder möglich sind, wenn Hygienekonzepte eingehalten werden. Schon seit dem 1. Juni sind öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt. Über weitere mögliche Lockerungen von Maßnahmen bei privaten Veranstaltungen soll nach Kretschmanns Worten der Koalitionsausschuss beraten, da es dazu noch keine Einigung gebe. Der Ausschuss ist das Gremium, in dem die grün-schwarze Regierung versucht, sich bei Konfliktthemen zu einigen.
Unterdessen ermahnte Innenminister Thomas Strobl die Menschen, auch am Feiertag Fronleichnam, der an diesem Donnerstag ist, die Regeln wegen Corona einzuhalten. „Wer den Infektionsschutz missachtet, der gefährdet sich und auch andere mit einer möglicherweise tödlichen Krankheit“, sagte Strobl. Die Polizei werde die Einhaltung der Regeln landesweit kontrollieren. So seien Fronleichnamsprozessionen nur unter besonderen Auflagen möglich. Viele Kirchengemeinden verzichteten in diesem Jahr ganz auf sie.