Die Karlsruher Stadtverwaltung hat heute mitgeteilt, das der weihnachtliche Waren- und Kunsthandwerkermarkt entsprechend der neuen Corona-Landesverordnung auf dem nördlichen Marktplatz weiterhin stattfinden darf. Der Markt öffnet wie gewohnt um 11 Uhr. Auf dem Gelände gilt nun die 2G-Regel sowie Maskenpflicht.
Jedoch müssen wie schon gesagt alle Weihnachtsmärkte an denen Getränke und Nahrung ausgegeben werden aufgrund der Corona-Verordnung ab heute schließen. Die Stände des Christkindlesmarkts auf dem südlichen Marktplatz, Friedrichsplatz sowie auf dem Kirchplatz St. Stephan müssen somit ab heute dem 4. Dezember, geschlossen bleiben. Die Beschicker wurden vom städtischen Marktamt entsprechend informiert.