Calw (dpa/lsw) – Nach dem Tod von zwölf Schlittenhunden in Dobel hat das Amtsgericht Calw die Halterin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Damit gilt sie nicht als vorbestraft. Der Tierrechtsorganisation Peta geht das Urteil nicht weit genug.