Bußgeldkatalog: Das passiert, wenn sich die Bevölkerung nicht an die Corona-Maßnahmen hält

30. März 2020 , 06:13 Uhr

Stuttgart (dpa/ass) In Baden-Württemberg drohen ab sofort hohe Geldstrafen für Uneinsichtige: Das Land hat nun einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Der Innenminister Thomas Strobl betonte: „Unsere Landespolizei wird die Einhaltung der Corona-Verordnung weiter mit Hochdruck und mit starken Kräften überwachen. Denn ob die Regeln eingehalten werden oder nicht, entscheidet am Ende des Tages über Menschenleben.“

Bußgelder in Höhe von 100 bis 25. 000 Euro

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus legt das Land Baden-Württemberg einen Zahn zu: Nach der geänderten Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen, die am Sonntag in Kraft trat, drohen empfindliche Strafen. Wer sich mit mehr als zwei Personen, die nicht zur Familie gehören, auf Straßen und Plätzen aufhält, dem droht jeweils ein Bußgeld zwischen 100 und 1. 000 Euro. Wer einen wegen Corona geschlossenen Friseursalon, eine Bar oder einen Club trotzdem weiterbetreibt, muss mit Strafen zwischen 2. 500 und 5. 000 Euro rechnen. Und wer trotz Verbots ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim besucht, riskiert ein Bußgeld zwischen 250 und 1. 500 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann es bis 25. 000 Euro teuer werden.

Alle müssen sich an die Regeln halten

Die weit überwiegende Zahl der Menschen verhalte sich verantwortungsvoll, so Innenminister Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manne Lucha am Sonntag in einer gemeinsamen Mitteilung. Doch es gibt immer noch Uneinsichtige, die sich nicht an die Maßnahmen halten. Gesundheitsminister Lucha appellierte: „Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Verordnung halten, ihre sozialen Kontakte drastisch einschränken und räumliche Distanz einhalten, helfen dabei mit, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Sie schützten sich, Mitmenschen und vor allem Ältere oder chronisch Kranke. Die Krise sei nur zu meistern, wenn alle Bürger sich auch an die neue Regeln halten. Denjenigen, die noch immer uneinsichtig sind und damit nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Bevölkerung gefährden, drohen entsprechende Konsequenzen.“

Neue Verhaltensregeln für offene Betriebe

Neu sind in der Verordnung auch Verhaltensregeln für alle Betriebe und Einrichtungen, die weiterhin offen bleiben dürfen: Sie müssen den Zutritt steuern, Warteschlangen vermeiden und dafür sorgen, dass ein Abstand von möglichst zwei Metern, mindestens aber von eineinhalb Metern, zwischen Personen eingehalten wird. Ausnahmen vom Veranstaltungs- und Ansammlungsverbot gibt es für Blutspendetermine sowie für andere Veranstaltungen der medizinischen Versorgung. Poststellen und Paketdienste dürfen ihren Betrieb aufrechterhalten. Auch Einzelhändler für Gase, insbesondere medizinische Gase, dürfen weiter geöffnet haben.

Kritische Infrastruktur

In den Katalog der „kritischen Infrastruktur“ aufgenommen wurde die Wohnungslosenhilfe, die Gemeindepsychiatrie sowie die Sucht- und Drogenberatung. Zur kritischen Infrastruktur gehören nun auch der Katastrophenschutz sowie die Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus Sars-CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind. Die Notbetreuung für Kinder ist demnach auch während der Ferienzeit gewährleistet. Voraussetzung bleibt, dass beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in Bereichen einer kritischen Infrastruktur arbeiten. Die Schließung von Bildungseinrichtungen gilt nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-technischen Assistenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler unterrichtet werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, die zu Übungs- und Ausbildungszwecken sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich sind, sind auch nicht von Schließungen betroffen.

Anzeige
Bußgeldkatalog Corona Coronavirus Covid-19 Strafen

Das könnte Dich auch interessieren

23.04.2024 Gewalt an Schulen nimmt zu - Lehrer fordern mehr Sozialarbeiter Region (pm/dk) – Körperverletzung, Bedrohung und Raub: Das Spektrum von Straftaten an Schulen ist breit. Die Zahlen liegen mittlerweile deutlich über denen vor der Corona-Krise. Schüler dringen auf unabhängige Meldestellen. Zunahme um fast 14 Prozent Die Zahl der Gewalttaten an Schulen hat laut Innenministerium zugenommen: So wurden im vergangenen Jahr 2545 entsprechende Straftaten gegenüber Schülern 08.04.2024 Gute Nachrichten: Grippewelle im Südwesten klingt aus Region (pm/dk) - Hat es euch auch erwischt? War euer Büro auch wochen- und monatelang unterbesetzt? Der Höhepunkt der Grippewelle in Baden-Württemberg war im Februar. Nun gehen die Zahlen zurück. 23.11.2024 Nach geklärter Eichner-Zukunft: KSC klettert auf Rang zwei Fürth (dpa) – Der SpVgg Greuther Fürth missglückt der Neustart unter Trainer Siewert, der Karlsruher SC jubelt nach der Vertragsverlängerung von Coach Eichner. Die Konkurrenz hilft mit. Unter Eichner KSC wieder im Aufstieg Der Karlsruher SC ist im ersten Spiel nach der Vertragsverlängerung von Trainer Christian Eichner wieder auf einen Aufstiegsplatz geklettert. Die Badener gewannen bei der SpVgg 22.11.2024 KSC muss in Fürth ran - Burnic und Bajramovic hatten mit Schneechaos zu kämpfen Karlsruhe (dpa/svs) – Der Karlsruher SC wartet noch immer auf die Rückkehr von Nationalspieler Dzenis Burnic und Co-Trainer Zlatan Bajramovic. Vor dem Auswärtsspiel bei Greuther Fürth am Samstag stecken die beiden Bosnier nach dem 1:1 in der Nations League gegen die Niederlande noch immer auf dem winterlichen Balkan fest