Berlin/Stuttgart (dpa/lk) – Der Bundestag hat bundesweit einheitliche Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Darin sind auch einige Ausnahmen bei der nächtlichen Ausgangssperre festgelegt worden. Beispielsweise soll diese um 22 Uhr beginnen und nicht bereits ab 21 Uhr. Baden-Württemberg hatte der Bundes-Notbremse schon vorgegriffen und am Wochenende eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese soll offenbar nachträglich nicht mehr geändert werden.
Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundeseinheitliche Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher. In namentlicher Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten in zweiter Lesung die Fraktionen von Union und SPD dafür gestimmt. AfD, FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz. Die Grünen hatten sich enthalten.
Dem Beschluss ging ein verbaler Schlagabtausch im Plenum voraus. In der Nähe des Reichstagsgebäudes demonstrierten mehr als 8000 Gegner der Corona-Maßnahmen. Wegen massiver Verstöße gegen die Corona-Regeln untersagte die Polizei die Demonstration. Beamte versuchten, Teilnehmer zu zerstreuen. Demonstranten griffen Polizisten an.
Der Südwesten will die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen voraussichtlich auch weiterhin um 21.00 Uhr beginnen lassen und nicht auf 22.00 Uhr ändern. „Die Zeiten sind jetzt nicht danach, Vorhaben zu lockern“, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Montag. „Die Situation ist prekär, auch auf den Intensivstationen.“ Die Landesregierung hatte am Wochenende im Vorgriff auf die Bundes-Notbremse verfügt, dass die Menschen in Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens nicht das Haus verlassen dürfen. Ziel der Gesetzesänderung ist es eigentlich, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln – doch nun droht erneut ein Flickenteppich!
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