Landau (pm/ass) – Da in der Stadt Landau und im Landkreis der Südlichen Weinstraße die Inzidenz mehr als drei Tage über 100 liegt, gelten auch hier seit Samstag (24.04.) die Regeln der neuen „Bundesnotbremse“. Somit ändern sich einige Regelungen: Die Ausgangssperre gilt jetzt von 22 bis 5 Uhr und für Terminshopping und für einen Besuch beim Friseur oder im Zoo braucht es nun einen negativen Corona-Test oder einen vollständigen Impfschutz. Auch gilt ab sofort eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler mit zwei Schnelltests die Woche. Das teilen die Stadt Landau sowie der Landkreis Südliche Weinstraße in mehreren Pressemittteilungen mit.
Sei Samstag (24. April) um 0 Uhr beginnt die Ausgangsbeschränkung um 22 Uhr und endet um 5 Uhr.
Tatsächlich ist es eine Ausgangsbeschränkung, keine Ausgangssperre. Das eigene Grundstück darf aus folgenden Gründen zwischen 22 und 5 Uhr verlassen werden:
Ja, Baumärkte bleiben regulär geöffnet. Hier gilt auch kein Terminshopping. Ebenfalls geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte wie Supermärkte, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte,der Wochenmarkt, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungs–und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, der Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte. Es gelten Abstands–und Hygieneregeln, Personenbegrenzung sowie Maskenpflicht. Masken müssen auch auf den Parkplätzen getragen werden!
Da in Kosmetik–und Nagelstudios, Wellness–Massagesalons sowie Tattoo–bzw. Piercing–Studios das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, müssen diese Betriebe geschlossen bleiben. Anders sieht es bei Dienstleistungen aus, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Sie dürfen weiter angeboten werden. Dazu zählen etwa Optikerinnen und Optiker, Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker, Friseurinnen und Friseure, die Fußpflege, die Podologie, die Logopädie, die Physio–und Ergotherapie und der Reha–Sport. Achtung: Es gilt, sofern die Dienstleistung das zulässt, die Maskenpflicht.
Ja, vor einem Friseur- oder Fußpflegetermin muss ein aktueller und negativer Test vorgelegt werden. Zudem muss während des Besuchs eine FFP2-Maske getragen werden.
Ja, der Zoo Landau bleibt geöffnet. Geschlossen sind wie bisher lediglich die Innenbereiche, also das Affen–und Warmhaus. Wer in den Zoo möchte, muss sich vorher online auf www.zoo–landau.de anmelden und einen negativen Corona-Test oder einen vollständigen Impfschutz vorweisen.
Nein, Museen, Ausstellungen und Galerien bleiben geschlossen.
Die sportliche Betätigung im Amateur–und Freizeitsport in Einzelsportarten ist nur noch im Freien und alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Mannschaftssport ist nicht zulässig, auch nicht für Kinder und Jugendliche.
Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden weiter verschärft. Der Aufenthalt ist nur noch alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder bis einschließlich vierzehn Jahre nicht zählen.
Die Außengastronomie, die bisher für Gäste mit negativem Corona–Test oder Impfnachweis geöffnet war, muss vorläufig wieder schließen.Die Gastro darf aber weiter Abhol–, Bring–und Lieferdienste anbieten.
Nein, es muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Die aktuelle Allgemeinverfügung sowie die Landesverordnung sind unter www.landau.de/corona zu finden.