Karlsruhe (pm/lk) – Durch die Bundesnotbremse ändern sich in Baden-Württemberg auch die Regeln für den Sport – es gibt Lockerungen für die Kinder.
Kinder bis 13 Jahre dürfen auch bei einer Inzidenz über 100 – also aktuell in der gesamten neue welle Region – im Freien wieder in Fünfergruppen trainieren. Trainer und Betreuer benötigen dann einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Erwachsene dürfen nur kontaktlosen Sport treiben und zwar alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.
Liegt die Inzidenz unter 50, ist im Freien das kontaktarme Training von maximal zehn Personen ab 14 Jahren erlaubt. Kindern bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 20 Personen trainieren. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist der Sport im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Umkleiden und sanitäre Anlagen müssen geschlossen bleiben. Liegt die Inzidenz unter 100 dürfen Toiletten einzeln benutzt werden.
Außerdem gibt es eine Änderung zur Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ab einer 7-Tages Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Fahrgäste des ÖPNV ab sofort eine FFP2-Maske tragen. Sowohl während der Fahrt, als auch bereits an den Haltestellen, Bahnhöfen oder sonstigen Wartebereichen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Medizinische OP-Masken sind dann nicht mehr erlaubt. Die Regelung gilt auch für Schüler, ausgenommen von Kindern bis zum 6. Lebensjahr. Lediglich das Servicepersonal wird von dieser verschärften Maskenregelung ausgenommen.
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