Bund will Feiern im Privatbereich auf 25 Teilnehmer beschränken und Großveranstaltungen bis Ende des Jahres verbieten

27. August 2020 , 10:32 Uhr

Kanzlerin Angela Merkel will Feiern im Privatbereich auf 25 Teilnehmer beschränken. Bevorzugt sollten diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In der der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschlussvorlage des Bundes für die Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag heißt es zudem, bei privaten Veranstaltungen und Feiern außerhalb des Privatbereichs sollten künftig 50 Teilnehmer erlaubt sein.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Donnerstag mit ihren Beratungen über eine Neuausrichtung der Corona-Strategie begonnen. Zuletzt hatte Merkel mit den Länderregierungschefs am 17. Juni gemeinsam über Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beraten. Angesichts wieder steigender Corona-Infektionszahlen lehnt die Bundesregierung weitere Lockerungen der Beschränkungen ab und will die Auflagen teilweise sogar verschärfen. Ziel Merkels ist es ganz offensichtlich, dass die Länder wieder auf eine einheitliche Linie zurückkehren, nachdem es sowohl bei den Länderregierungen als auch bei den Bürgern Kritik an dem bundesweit uneinheitlichen Vorgehen gab.

Großveranstaltungen bis Ende des Jahres absagen

Nach dem Willen von Merkel sollen Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten bleiben. Ausnahmen könne es in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben, wenn sichergestellt sei, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einer Beschlussvorlage des Bundes für die Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag.

Kostenlose Corona-Tests sollen enden

Weiter sollen die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September beendet werden. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschlussentwurf des Bundes wird darauf hingewiesen, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten in jedem Fall verpflichtet seien, sich unverzüglich für 14 Tage nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben.

Verstöße gegen Maskenpflicht ahnden

Angesichts der wieder gestiegenen Zahl der Corona-Infektionen soll auch nach Meinung der Kanzlerin vorerst auf weitere Öffnungsschritte verzichtet werden. Die Hygiene-Regeln seien unbedingt einzuhalten und bei Verstößen gegen die Maskenpflicht müssten mindestens 50 Euro Bußgeld erhoben werden, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einer Beschlussvorlage des Bundes für die Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag.

Möglicherweise weiterhin Geisterspiele

Und auch der Fußball-Bundesliga drohen bis zum Jahresende noch Spiele vor leeren Zuschauerrängen. Auf Vorschlag von Merkel sollen größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten bleiben. Dieses Verbot würde neben den Profi-Fußballclubs auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey sowie weitere stark von Zuschauer-Einnahmen abhängige Sportarten empfindlich treffen. Ausnahmen könne es dem Vorschlag zufolge in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben. Dann müsse aber sichergestellt sein, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen, heißt es in der Vorlage.

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