Bund und Länder beschließen Corona-Regeln bis Jahresende

26. November 2020 , 07:11 Uhr

Stuttgart/Berlin (dpa/tk) – Bund und Länder haben den weiteren Kurs im Kampf gegen die Corona-Pandemie bis zum Jahresende festgezurrt. Die Ministerpräsidenten hatten die Beschlussvorlage schon am Montag vereinbart. Dem hat jetzt auch Kanzlerin Angela Merkel in der Videokonferenz ihren Segen gegeben. Die wichtigsten Punkte: Der Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember verlängert und die Kontaktbeschränkungen verschärft. Über die Feiertage werden sie wieder gelockert.

Der Lockdown wird verlängert, die Kontakte eingeschränkt

Wie sich die Ministerpräsidenten der 16 Länder schon verständigt hatten, werden ab dem 01. Dezember die Kontaktbeschränkungen verschärft. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollen dann auf den eigenen und einen weiteren Hausstand beschränkt werden, insgesamt auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

Strengere Vorgaben beim Weihnachtsshopping

Die Einschränkungen für den Einzelhandel werden ausgeweitet. Zwar dürfen Verkaufsgeschäfte weiterhin geöffnet bleiben – im Gegensatz zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Aber die Zahl der Kunden muß begrenzt werden. Eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Das kann vor den Geschäften zu längeren Schlangen führen, weswegen die Maskenpflicht dort, wo sie nicht bereits gilt, auch unter freiem Himmel auf öffentlichen Plätzen verbindlich wird.

Lockerungen über Weihnachten und Silvester

Über die Feiertage – vom 23. Dezember bis zum 01. Januar – sollen dann Treffen von maximal zehn Menschen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder Personen zulässig sein. Auch hier sollen Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Haushalten ist nicht vorgesehen.

Wie geht es nach Silvester weiter?

Dazu haben Bund und Länder noch nichts gesagt. Dem Vernehmen nach soll es Mitte Dezember eine erneute Videokonferenz von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten geben. Da wird das weitere Vorgehen entschieden.

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