Bruchsal (pm/dk) – Ab dem 3. Februar 2025 können Autofahrer im Landkreis Karlsruhe ein neues Kennzeichen wählen: das BR-Kennzeichen. Damit haben sie nun die Wahl, ob sie das bekannte KA-Kennzeichen oder das neue BR-Kennzeichen für ihr Fahrzeug möchten.
Bereits ab dem 15. Januar 2025 können die ersten Wunschkennzeichen reserviert werden. Wer eine spezielle Kombination aus Buchstaben und Zahlen bevorzugt, kann diese direkt auf der Website des Landratsamtes Karlsruhe reservieren. Die Reservierung ist jedoch nur dann möglich, wenn die gewünschte Kombination noch frei ist. Die Reservierungen sind drei Monate gültig, innerhalb dieser Zeit muss das Fahrzeug zugelassen werden.
Wie bei der bisherigen Zulassung ist auch für das BR-Kennzeichen eine Terminvereinbarung notwendig. Die Termine können bis zu zwei Wochen im Voraus online gebucht werden, und eine Zulassung ohne vorherige Terminbuchung am Schalter ist nicht möglich.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit BR-Kennzeichen fallen die gleichen Gebühren an wie für das KA-Kennzeichen. Wer jedoch sein Fahrzeug von KA auf BR ummelden möchte, zahlt eine Gebühr von 30,60 EUR, zuzüglich eventuell 5,00 EUR für eine Feinstaubplakette. Wenn zusätzlich ein Wunschkennzeichen gewählt wird, kommen noch einmal 12,80 EUR Gebühr dazu. Wichtig: Bei der Umkennzeichnung wird die Änderung auch in den Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) eingetragen.
Das neue BR-Kennzeichen ist ab Februar 2025 für alle Fahrzeughalter im Landkreis Karlsruhe verfügbar. Wer ein individuelles Wunschkennzeichen haben möchte, sollte sich rechtzeitig online eine Kombination sichern. Auch die Umkennzeichnung von KA auf BR ist möglich, wenn ein neues Kennzeichen gewünscht wird.