Karlsruhe/Mannheim (dpa/lk) – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das generelle Verbot von Prostitution in der Corona-Pandemie gekippt. Die Mannheimer Richter gaben damit einem Eilantrag einer Bordellbetreiberin aus Karlsruhe statt. Mit dem Beschluss wird das Betriebsverbot ab dem 12. Oktober vorläufig außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Jetzt sollen auch die Bordelle in Baden-Württemberg den Betrieb wieder hochfahren dürfen. Ein Bordell aus Karlsruhe hatte gegen die Allgemeinverfügung der Landesregierung von März geklagt. Man wolle nur erotische Massagen und sexuelle Dienstleistungen im Sadomaso- und Domina-Bereich ohne Geschlechtsverkehr anbieten. Die Bordellbetreiberin hatte argumentiert, dass das vollständige Verbot aller sexuellen Dienstleistungen in der gegenwärtigen Lage nicht verhältnismäßig sei. Sie hatte erklärt, in ihrem Betrieb vorläufig auf Sex zu verzichten und ein umfangreiches Hygienekonzept vorzulegen.
Die Landesregierung argumentierte dagegen, dass das Ziel der sexuellen Erregung des Kunden mit „mit einem verstärkten Aerosolausstoß in geschlossenen Räumen“ einhergehe. Zudem steigen gerade die Infektionszahlen und Lockerungen dürfe es deswegen nicht geben. Auch befürchte man, dass die Kundendaten nicht korrekt erhoben würden und man so Probleme bekomme, wenn man Infektionsketten nachverfolgen müsse.
Das Betriebsverbot für Prostitutionsstätten war nach Auffassung der Richter bislang nicht zu beanstanden gewesen. Es gilt jedoch seit sieben Monaten ohne Ausnahmen, daher sei es inzwischen unverhältnismäßig. Der erste Senat folgte der Argumentation. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege außerordentlich schwer. Zudem sei derzeit nicht erkennbar, dass es in Bordellen zu einer Häufung von Corona-Fällen kommen werde, da sich meist nur zwei Personen in einem abgeschlossenen Raum aufhalten würden. Dies zeigten auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern.
Die Richter gehen aber auch davon aus, dass die Wiedereröffnung von Bordellen mit einer Ansteckungsgefahr einhergeht. Abgesehen von einem generellen Verbot könne das Land etwa Vorgaben zu Hygienekonzepten oder der Erfassung von Kundendaten machen. Bordelle in Rheinland-Pfalz dürfen bereits seit dem 01. Oktober wieder öffnen.