Landau (dpa/tk) – Wohnungen sind auch in Rheinland-Pfalz ein knappes Gut. Längere Leerstände sehen Kommunen daher als problematisch. Einige versuchen, mit Strafen dagegen vorzugehen – wie die Universitätsstadt Landau.
100-Tage-Bilanz
Rund 100 Tage nach Inkrafttreten der sogenannten Zweckentfremdungsverbotssatzung stemmt sich die Stadt Landau weiter gegen den unerwünschten Leerstand von Wohnungen. Die Kommune habe mittlerweile rund 20 000 Eigentümerinnen und -eigentümer schriftlich über die neue Regelung informiert, teilte eine Sprecherin mit. «Das heißt: Alle Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer müssen uns laut Zweckentfremdungsverbotssatzung Rückmeldung geben, ob sie leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum besitzen.» Zweck des Verfahrens sei eine Datenerhebung.
«Meldung muss auch dann gemacht werden, wenn man das eigene Haus oder die eigene Wohnung ganz normal selbst bewohnt», erklärte die Sprecherin. Dann genüge ein «Nein» auf dem Online-Portal. «Zeigt man dort Leerstand oder Zweckentfremdung an, melden sich die Mitarbeitenden unseres Bauamts und besprechen das weitere Vorgehen. Dabei beraten wir je nach individuellem Fall.»
Strafe für leerstehende Wohnungen
Die Stadt habe auf ihre Schreiben rund 8200 Rückmeldungen erhalten. «Wir haben daraufhin noch einmal eine Erinnerung an alle geschickt, die noch nicht geantwortet haben – mit der Rückmeldefrist 18. April.» Bisher seien knapp 340 Leerstände oder Zweckentfremdungen gemeldet worden. «Deren Besitzerinnen und Besitzer werden jetzt von uns kontaktiert. Die ersten Beratungen haben auch schon stattgefunden.»
Mit der Satzung möchte die Universitätsstadt gezielt gegen Leerstand vorgehen. Die Vorschrift ist seit Jahresbeginn in Kraft. Eigentümer, die ihre Wohnung in Landau länger als sechs Monate leer stehen lassen und nicht vermieten, sollen Strafe zahlen. Ähnliche Satzungen gibt es etwa in Stuttgart, München, Trier und Speyer. Zu Jahresbeginn hatte Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU) gesagt, er gehe in Landau aktuell von 500 bis 1000 leerstehenden Wohnungen aus.