Karlsruhe (dpa/svs) – Der Bundesgerichtshof muss das Urteil des Landgerichts Karlsruhe im Prozess um einen möglichen islamistischen Terroranschlag prüfen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt. Dieses hatte den 22 Jahre alten Angeklagten eine Woche zuvor zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf fünf Jahre und neun Monate plädiert, die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Festgenommen worden war der Mann beim vermeintlichen Kauf eines Sturmgewehrs, eingefädelt von verdeckten Ermittlern des Landeskriminalamts Baden-Württemberg.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem deutschen Staatsangehörigen unter anderem die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung und versuchten unerlaubten Erwerb einer Kriegswaffe vor. So soll er Bauanleitungen etwa für Molotowcocktails und Sprengstoffgürtel verbreitet haben sowie Videos zur Wirkung von Sprengsätzen, wie die Staatsanwältin vortrug. Der 22-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil sei kein Mittelweg, hatte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung gesagt. Der Angeklagte habe Schuld auf sich geladen, aber diese wiege weniger schwer als von der Staatsanwaltschaft angenommen.
Verdeckte Vermittler hatten den Deutschen im Juni 2021 für den angeblichen Verkauf eines Sturmgewehrs zum Bahnhof Kehl, im Ortenaukreis gelockt. Dabei nahm die Polizei den Mann fest. Unklar blieb bis zuletzt, ob er konkret einen Anschlag in Deutschland oder Frankreich, wo er zuletzt lebte, geplant hatte. Der BGH prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revisionen abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei gravierenderen Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen.
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