Karlsruhe (dpa) – Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Hoteliers aus Hamburg, Bremen, Bremerhaven und Freiburg gegen die jeweiligen örtlichen Abgaben zurück, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Hoteliers hatten gegen die kommunale Abgabe geklagt, weil sie sich unfair belastet sehen. Die Bettensteuern heißen je nach Stadt Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer und sind unterschiedlich ausgestaltet. Vielerorts wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Nettoübernachtungspreises berechnet, oft fünf Prozent. Die Unterkünfte müssen das Geld einziehen und abführen.
Die klagenden Hoteliers wurden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt, der die Abgaben ablehnt. Sie würden nur die Hotellerie belasten, während vom Tourismus zum Beispiel auch der Einzelhandel profitiere. Der Autofahrerclub ADAC kritisiert, viele Kommunen wollten damit ihre Steuerausfälle kompensieren und Etatlöcher stopfen. Anders als eine Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgabe, die dem örtlichen Tourismus direkt zugute komme, sei die Bettensteuer oft nicht zweckgebunden.