Die Anklagebehörde hatte der 50-Jährigen zur Last gelegt, am 11. November vergangenen Jahres alkoholisiert ein Gütermotorschiff gegen ein geschlossenes Schleusentor gesteuert zu haben. Die Blutalkoholkonzentration habe bei der Angeschuldigten mindestens 1,13 Promille betragen, so dass sie nicht in der Lage gewesen sei, das Schiff sicher zu steuern.
Die Kollision mit dem geschlossenen Schleusentor sei für sie deshalb vorhersehbar und vermeidbar gewesen, lautete der Vorwurf der Behörde. Im Fall einer Verurteilung drohe der Angeschuldigten eine Freiheitsstraße bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Das Güterschiff «La Primavera» hatte mit dem Bug das Schleusentor durchbrochen und war steckengeblieben. Das 80 Tonnen schwere Tor der rechten Kammer der Schleuse wurde komplett zerstört. An dem Bauwerk entstand ein Schaden von rund zwei Millionen Euro. Verletzt wurde bei der Havarie niemand.