Horb/Enzkreis (svs/pol) – Ein Mann aus Horb, sowie eine Frau aus dem Enzkreis wurden beide mit der Betrugsmasche „Love Scamming“ über den Tisch gezogen. Immer öfter sind Betrüger in Online-Partnerbörsen oder sozialen Netzwerken auf der Suche nach potenziellen Opfern.
Ein Mann aus Horb lernte über Facebook eine Frau, angeblich eine Sanitäterin der dänischen Streitkräfte, kennen. Diese gaukelte vor, im Irak stationiert zu sein und erschlich sich das Vertrauen des Mannes. Um glaubwürdiger zu erscheinen, benutzte die Täterin missbräuchlich das Profil einer tatsächlich existierenden Militärangehörigen. Die vermeintliche Soldatin brachte den Geschädigten im weiteren Verlauf durch geschickte Kommunikation dazu, einen vierstelligen Betrag zu überweisen.
Die Polizei gibt hierzu folgende allgemeine Hinweise: Auch in Online-Partnerbörsen oder sozialen Netzwerken sind Betrüger auf der Suche nach potenziellen Opfern. Ist ein Kontakt erst einmal hergestellt, werden Liebesbekundungen gemacht und Aufmerksamkeit geschenkt – und zwar einzig und allein mit dem Ziel, den Opfern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Denn die virtuellen Partner geben vor, z.B. bei einer Geschäftsreise nach Westafrika in Geldnot geraten zu sein. Oder sie benötigen Geld für eine wichtige Operation ihres Kindes oder eines Angehörigen. Gehen Sie nicht auf Forderungen des Betrügers ein. Überweisen Sie auf keinen Fall Geld. Machen Sie geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig. Seien Sie also immer misstrauisch bei unglaublichen Angeboten, ob bei der Wohnungs- oder der Partnersuche.
Was als ein virtueller Flirt begann, hat für eine Frau aus dem westlichen Enzkreis offensichtlich mit einem bösen Erwachen und dem Verlust von mehreren Tausend Euro geendet. Die Geschädigte lernte über eine Online-Plattform einen angeblichen Angehörigen der Marine kennen. Dieser gewann mit Schmeicheleien und Versprechungen das Vertrauen der Frau. Über mehrere Monate überzeugte der Täter die Geschädigte durch geschickte Kommunikation, insgesamt fünf Überweisungen zu tätigen.
Letztendlich kam die Geschädigte um einen vierstelligen Betrag zu Schaden.